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Nach Einrichtung der Fahrradstraßen: Verkehrsführung und Vorfahrtsregeln geändert

Achtung, geänderte Verkehrsführung: In der Hafenstraße steht jetzt vor der Abzweigung in die Strandstraße ein Stop-Schild, hier muss man nun halten. Die Vorfahrtsstraße verläuft jetzt über die Strandstraße, die zur Fahrradstraße wurde.

Achtung, geänderte Verkehrsführung: In der Hafenstraße steht jetzt vor der Abzweigung in die Strandstraße ein Stop-Schild, hier muss man nun halten. Die Vorfahrtsstraße verläuft jetzt über die Strandstraße, die zur Fahrradstraße wurde.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee. Jetzt müssen alle Verkehrsteilnehmer, ob mit Pkw, Lkw, Motorrad oder Fahrrad unterwegs, in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee besonders gut aufpassen. Denn mit der vom Kreis Ostholstein angeordneten Einrichtung von zwei Fahrradstraßen in beiden Ortsteilen ändern sich auch einige Vorfahrtsregeln und Verkehrsführungen.

Die Fahrradstraße ist nämlich eine Vorfahrtsstraße: Daher verändern sich die Vorfahrtsregelungen im Bereich Strandallee/Wohldstraße in Timmendorfer Strand sowie Strandstraße/Hafenstraße (Foto oben) und Strandstraße/Paduaweg in Niendorf/Ostsee.

Seit dem vergangenen Freitag ist man so zum Beispiel in der Hafenstraße in Niendorf nicht mehr vorfahrtsberechtigt, wenn man in Richtung Timmendorfer Strand in die Strandstraße abbiegen möchte. Seit vergangenen Freitag steht dort ein Stop-Schild und man muss halten - so wie im Bereich Paduaweg/Strandstraße oder in Timmendorfer Strand im Bereich Wohlstraße/Strandallee.

Außerdem sind die Einbahnstraßen Timmendorfer Platz und Strandallee in beide Fahrtrichtungen für Radfahrende freigegeben.


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