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Unfallschwerpunkt soll sicherer werden: Eine Ampelanlage für die Kreuzung B 76/Höppnerweg

Immer wieder ist es an der Kreuzung B 76/Höppnerweg in Timmendorfer Strand zu schweren Verkehrsunfällen gekommen, wie hier im Oktober 2020.

Immer wieder ist es an der Kreuzung B 76/Höppnerweg in Timmendorfer Strand zu schweren Verkehrsunfällen gekommen, wie hier im Oktober 2020.

Bild: René Kleinschmidt/Archiv

Timmendorfer Strand. In Timmendorfer Strands soll ein Unfallschwerpunkt durch die Errichtung einer Ampelanlage für mehr Sicherheit sorgen: Für die Kreuzung B 76/Höppnerweg ist eine Vollverampelung geplant. Laut einer Zählung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr kam es dort zwischen 2017 und 2020 zu insgesamt 14 Unfällen, zum Teil mit mehreren Schwerverletzten.
 


Christian Hoffmann vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie Michael Krey von der Logos Ingenieur- und Planungsgesellschaft aus Hamburg, stellten Ende August im zuständigen Verkehrsausschuss die Planungen zur Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung B 76/Höppnerweg vor. Dabei berichteten sie von fünf Unfällen, die sich beim Abbiegen und von vier Unfällen, die sich beim Einbiegen beziehungsweise Kreuzen ereigneten. Hinzu kommen fünf Auffahrunfälle im Längsverkehr.


Eine „vollverkehrsabhängige Signalsteuerung“ soll den Verkehr an der Unfallkreuzung in Zukunft sicherer machen. „Die geplante Ampelanlage reagiert flexibel und schnell auf die schwankende Verkehrsnachfrage,“ berichten die beiden Experten.


Bis zur Fertigstellung dauert es allerdings noch etwas: Die „verkehrstechnische Unterlage“ soll im 4. Quartal 2021 fertiggestellt sein. Im 1. Quartal 2022 erfolgen die Ausschreibungen und dazugehörigen Veröffentlichungen. Baubeginn und Fertigstellung der neuen Lichtsignalanlage sollen im 2. und 3. Quartal 2022 erfolgen. Somit kann die neue Ampel voraussichtlich im Herbst 2022 in Betrieb genommen werden.
 


Die Errichtung eines Kreisverkehres, die einige Ausschussmitglieder vorgeschlagen haben, ist mangels Platz und wegen des langen Umsetzungsverfahrens von zirka zehn Jahren nicht möglich. (rk)


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