Testpflicht nach den Osterferien
23.04.2021
Ostholstein. (aj/t). Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssen ab dem 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden…














