Handwerkerleistungen - Nachweis für Steuerermäßigung muss vorliegen
15.11.2016
Sie müssen zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
für die selbst genutzte Wohnung unterscheiden, weil es hierfür jeweils
unterschiedliche Höchstbeträge gibt.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent,
höchstens 4.000 Euro, als Abzug von der…














