
Pflegereform bringt auch für Kinder Änderungen
16.01.2017
Oldenburg. Das zweite Pflegestärkungsgesetz ab 1. Januar 2017 bringt auch
Änderungen für pflegebedürftige Kinder. Danach wird der
Pflegebedürftigkeitsbegriff umfassender beschrieben und ein neues
Begutachtungsinstrument eingeführt. Außerdem werden statt der bisherigen drei
Pflegestufen fünf Pflegegrade…