Ohne Maske nur noch mit Attest
19.04.2021
Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat die Regelung zur sogenannten Maskenpflicht in der Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Seit heute (19. April) müssen Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, ein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie sich in Bereichen…