Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
20.12.2019
Grömitz. Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude in den Gemeindegebieten Grömitz, Dahme, Grube und Kellenhusen: Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit Flug- oder Steigwirkung, wie zum Beispiel Stabraketen…














