Aktueller Stand zu den Neubauten der Seebrücken Scharbeutz und Haffkrug
Scharbeutz/Haffkrug. „Um eine breite Akzeptanz bei den Bürgern, den Gästen, den politischen Akteuren und bei den touristischen Leistungsträgern zu erzeugen, habe ich im Frühjahr über die grundsätzlichen Arbeitsabläufe zusammen mit meinem Bauamt in der Presse und zu geladenen Veranstaltungen informiert,“ so die Scharbeutzer Bürgermeisterin Bettina Schäfer.
Nach dem Baubeginn Anfang April sind aktuell beide Baustellen eingerichtet, die Herstellung der Fangedämme nahezu abgeschlossen und es werden die Seebrückenpfähle eingebracht. Diese lärmintensiven Arbeiten erfolgten bisher in einem kombinierten Verfahren mit Vibrations- und Rammtechnik unter Einhaltung der Ruhezeitenverordnung. Hiernach sind lärmintensive Arbeiten in der Zeit von 1. April bis zum 31. Oktober lediglich zwischen 8 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr erlaubt.
„Seit Beginn der Gründungsarbeiten ist es nun leider zu sogenannten Schlechtwettertagen gekommen, die das seeseitige Einbringen der Pfähle aufgrund von Wetterdaten (Windstärke > 4 bft, Windrichtung O oder NO und Wellenschlag) verhindert und die eingeplanten Karenztage aus dem vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan nahezu aufgebraucht haben,“ so Schäfer weiter.
Leider ergeben sind aus der Vorhersage des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie ab Donnerstagmittag, 4. Mai, weitere ungünstige Daten, die voraussichtlich wieder die wetterabhängigen Gründungsarbeiten unterbrechen. Aus Natur- und Artenschutzgründen steht damit die Fertigstellungfrist der Gründungspfähle zum Schutz des Schweinswals in Frage. Die Fortpflanzungsperiode des Schweinswals beginnt im Juni.
Um für beide Seebrücken die Gesamtfertigstellungstermine zum 31. Mai 2024 nicht zu gefährden und die Abhängigkeiten der Folgegewerke terminlich einzuhalten, haben nun beide Arbeitsgemeinschaften für den Bau der Seebrücken Scharbeutz und Haffkrug jeweils einen Antrag auf eine befristete Ausnahme von der Lärmschutzverordnung bis spätestens zum 14. Juni gestellt. Da keine alternativen Terminsicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, wurde beiden Anträgen zugestimmt.