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IT-Gutachten: Keine Hinweise auf Hackerangriff auf Bürgermeister-Handy

IT-Gutachten nach E-Mail-Affäre: Keine Hinweise auf Hackerangriff auf Bürgermeister-Handy

Gegen Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke, der seit 18. September laut Beschluss des Hauptausschusses keine Dienstgeschäfte mehr für die Gemeinde Timmendorfer Strand führen darf, laufen mehrere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee. Im Zusammenhang mit den beleidigenden E-Mails, die nach der Walstrandung vor Niendorf/Ostsee im Frühjahr 2026 vom dienstlich genutzten Handy des Timmendorfer Bürgermeisters Sven Partheil-Böhnke verschickt wurden, liegen nun Ergebnisse einer IT-forensischen Untersuchung vor. Demnach konnten auf dem untersuchten Mobiltelefon keine Hinweise auf einen Befall mit Schad- oder Spionagesoftware festgestellt werden. Das teilte die Gemeinde Timmendorfer Strand jetzt auf Nachfrage mit.
Die Affäre hatte ihren Ausgangspunkt im Frühjahr 2026 genommen. Nach der Walstrandung vor Niendorf/Ostsee waren von dem Handy des Bürgermeisters beleidigende E-Mails versendet worden. Partheil-Böhnke bestritt jedoch, selbst der Verfasser der Nachrichten zu sein, und machte stattdessen einen Hackerangriff auf die Gemeindeverwaltung geltend.
Um die Vorwürfe aufzuklären, beauftragte die Gemeinde einen externen IT-Dienstleister mit einer forensischen Untersuchung des Mobiltelefons. Das entsprechende Sachverständigengutachten ist datiert vom 28. Mai 2026.
Das Ergebnis: Laut Gutachten gibt es keinen objektiv belegbaren Befund für einen Befall des untersuchten Handys mit Malware, Spyware oder Trojanern. Insbesondere hätten sich keine nachweisbaren Anzeichen für eine Infektion mit der Spionagesoftware Pegasus oder einer anderen bekannten kommerziellen iOS-Spionagesoftware ergeben.
Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse war bislang auch vor dem Hintergrund laufender strafrechtlicher Ermittlungen von Bedeutung. Wie die Gemeinde jetzt mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Lübeck inzwischen erklärt, dass die Herausgabe des Gutachtens den Untersuchungszweck nicht mehr gefährde. Dies gelte trotz des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat.
Aus strafprozessualer Sicht bestünden daher keine Bedenken gegen die Herausgabe des Gutachtens. Die Gemeinde hat sich daraufhin entschlossen, über die wesentlichen Ergebnisse der IT-forensischen Untersuchung zu informieren. Eine vollständige Veröffentlichung des Sachverständigengutachtens sei allerdings aufgrund schutzwürdiger Daten nicht möglich.
Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen die E-Mail-Affäre haben wird, bleibt damit weiterhin offen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen.

Staatsanwaltschaft bestätigt laufende Ermittlungsverfahren
Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Lübeck mit, dass gegen den Bürgermeister Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung geführt werden. Es steht der Vorwurf im Raum, dass er sich in E-Mails abwertend über den Meeresbiologen Robert Marc Lehmann geäußert hat.
Darüber hinaus ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) eingeleitet worden. Hintergrund dieser Ermittlungen sind die öffentlichkeitswirksamen Äußerungen des Bürgermeisters über einen angeblichen unbefugten Zugriff auf von ihm genutzte Geräte beziehungsweise Accounts und ein unberechtigtes Versenden von E-Mails mit abwertenden Äußerungen über einen Meeresbiologen unter seinem Namen. Die Ermittlungen in diesem Verfahren erstrecken sich zudem auf eventuelle Vermögensschäden der betroffenen Gemeinde infolge der wegen dieser Äußerungen veranlassten Sicherungs- und Überprüfungsmaßnahmen, sodass ebenfalls eine mögliche Untreue (§ 266 StGB) geprüft wird.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren läuft
Zudem ist gegen Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der versuchten Erpressung, der Nötigung und der Amtsanmaßung eingeleitet worden. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe im Juni 2026 auf der Fußgängerpromenade in Niendorf/Ostsee einen Radfahrer angehalten und ohne Befugnis die Zahlung eines Verwarngeldes gefordert. Im Rahmen eines sich anschließenden Streitgesprächs soll er dem Radfahrer ein gefülltes Weinglas über die Kleidung geschüttet haben.
„Die Ermittlungen in sämtlichen vorgenannten Verfahren dauern derzeit noch an, sodass zu einzelnen Ermittlungsergebnissen keine weiteren Auskünfte erteilen werden können,“ so Oberstaatsanwalt Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck. „Wann mit einem Abschluss der Verfahren zu rechnen ist, kann gegenwärtig nicht gesagt werden.“ (rk)

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