Reporter Timmendorf

Polizei und Ordnungsamt: Radfahrkontrollen auf den Strandpromenaden

Timmendorfer Strand/Niendorf. Vor Kurzem haben Beamte der Polizeistation Timmendorfer Strand gemeinsam mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Gemeinde Timmendorfer Strand diverse Radfahrende auf der Promenade in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee kontrolliert. Innerhalb von zwei Stunden wurden dabei rund 50 Verstöße festgestellt. „Die Faustregel sind rund 20 bis 30 radfahrende Personen pro Stunde, je nach Wetter und Tageszeit“, berichtet Michèl Soltmann, Fachbereichsleiter „Ordnung und Soziales“ in der Gemeindeverwaltung.
Hintergrund der gemeinsam durchgeführten Kontrollen ist die massive Missachtung des seit April 2021 geltenden Radfahrverbotes auf der Strandpromenade in Niendorf/Ostsee und Timmendorfer Strand (durch die damalige Anordnung des Kreises Ostholstein). Die geltenden Regeln werden häufig missachtet. „Wir müssen als Gemeinde seither diese Anordnung durchsetzen. Die Akzeptanz für das Radfahrverbot ist einfach nicht vorhanden“, so Soltmann. Deshalb arbeitet die Gemeinde an einem Konzept, um das Radfahren auf der Promenade in Zukunft wieder möglich zu machen.
Durch die Zunahme an Menschen auf den Promenaden, gerade jetzt zur Haupturlaubssaison, sind Fußgänger in besonderem Maße durch dort Radfahrende gefährdet. Auch durch die erweiterte Nutzung von Pedelecs und E-Bikes können von den Radfahrenden inzwischen viel schneller höhere Geschwindigkeiten erreicht werden und damit die Schwere der Unfallfolgen bei einem Zusammenstoß mit Fußgängern erhöhen. Gleiches gilt auch für Zusammenstöße zwischen Radfahrenden im Begegnungsverkehr.
Dass das Fahren auf der Promenade verboten ist, scheint den meisten Radlern durchaus bekannt zu sein, da viele beim Anblick der Kontrollstelle vom Rad stiegen und über einen Seitenweg zur „Fahrradstraße“ fuhren. Die Medien haben ausführlich darüber berichtet und Banner an der Strandpromenade weisen darauf hin, was das blaue Verkehrsschild mit den „Fußgängern“ bedeutet: „Die Promenade ist ein Gehweg. Erlaubt sind das Befahren mit dem Rad von Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren und das Befahren mit dem Rad von einer Begleitperson für Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren.“ Somit muss auch nicht das von vielen geforderte Verkehrsschild „Fahrradfahren verboten“ angebracht werden, da das vorher genannte Schild das Radfahrverbot bereits aussagt.
Das Fahren auf der Promenade wird inzwischen mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet, mit Behinderung kostet es 30 Euro, mit Gefährdung sind es 35 Euro und bei Unfallfolge 40 Euro.
Viele Urlauber und Fußgänger begrüßten die Kontrollaktion. In den nächsten Tagen und Wochen werden weiterhin tägliche Kontrollen durch das Ordnungsamt der Gemeinde Timmendorfer Strand und der Polizei - im Rahmen des Streifendienstes - stattfinden. Auch das Radfahren auf der Kurpromenade und anderen Gehwegen im öffentlichen Gemeindegebiet kann geahndet werden.
Für die Radfahrenden wurde am 1. Juli 2022 extra die - ebenfalls vom Kreis Ostholstein angeordnete - „Fahrradstraße” offiziell eingeweiht („der reporter“ berichtete ausführlich). Diese führt vom Meerwasser-Hallenbad Niendorf/Ostsee bis zum Ende der Strandstraße/Einmündung Poststraße und vom sogenannten „Chinateller“ im Zentrum von Timmendorfer Strand bis zur Ostsee-Therme. In der Fahrradstraße gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, Radfahrende haben dort Vorrang. Was viele nicht wissen. Die Strandallee in Timmendorfer Strand ab Ortsgrenze Niendorf/Ostsee bis zum Timmendorfer Zentrum/„Chinateller“ ist KEINE Fahrradstraße, hier dürfen die Radfahrer aber entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren, sie haben aber kein Vorrang vor Autofahrern und müssen diesen auch Platz zum Überholen machen. Auch hier gilt Tempo 30.

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