Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung

Kristina Kolbe Neu
Ob monatliche Zuschüsse, Unterstützung bei Bewerbungskosten oder Hilfe bei weiter Entfernung zum Ausbildungsort, die staatlichen Förderangebote sind vielfältig.

Ob monatliche Zuschüsse, Unterstützung bei Bewerbungskosten oder Hilfe bei weiter Entfernung zum Ausbildungsort, die staatlichen Förderangebote sind vielfältig.

Bild: Hfr

Der Start in eine Ausbildung ist ein wichtiger Schritt, finanziell aber manchmal eine Herausforderung. Gerade zu Beginn kann es vorkommen, dass die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um Miete, Fahrtkosten und den Alltag zu finanzieren. Damit eine Ausbildung dennoch möglich ist, gibt es verschiedene staatliche Förderungen, die Auszubildende entlasten können. Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Unterstützungsangebote infrage, von monatlichen Zuschüssen bis zur Erstattung einzelner Kosten rund um Bewerbung und Ausbildungsstart. Ein Überblick:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer für die Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt und seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht. Die BAB ist ein monatlicher Zuschuss, der zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ob und in welcher Höhe die Förderung gewährt wird, hängt unter anderem vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern, der Miete sowie der Entfernung zum Elternhaus ab. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Besteht kein Anspruch auf BAB, kann alternativ Wohngeld infrage kommen. Zuständig ist dafür die Wohngeldbehörde am Wohnort, meist das Landratsamt oder die jeweilige Stadtverwaltung. Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Kindergeld während der Ausbildung

Auch während einer Ausbildung kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Grundsätzlich ist dies bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern sich das Kind in einer Erstausbildung befindet. In der Regel erhalten die Eltern das Kindergeld, es kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen direkt an die Auszubildenden ausgezahlt werden. Die Beantragung erfolgt über die Familienkasse.

Das Vermittlungsbudget

Kosten entstehen nicht erst während der Ausbildung, sondern oft schon auf dem Weg dorthin. Über das sogenannte Vermittlungsbudget können verschiedene Ausgaben übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Ausbildungsplatzsuche stehen. Dazu zählen unter anderem: Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsfotos, Gebühren für Zeugnisse, Bescheinigungen oder Übersetzungen, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Übernachtungskosten bei auswärtigen Terminen oder auch Umzugskosten, wenn der Ausbildungsplatz einen Wohnortwechsel erfordert. Wichtig ist, dass die Förderung vorab mit der Berufsberatung besprochen wird. Bereits entstandene Kosten können nicht nachträglich erstattet werden.

Mobilitätszuschuss bei weiter Entfernung

Liegt der Ausbildungsbetrieb weit vom Heimatort entfernt, kann im ersten Ausbildungsjahr ein Mobilitätszuschuss gewährt werden. Dieser unterstützt Auszubildende mit einem monatlichen Zuschuss für zwei Heimfahrten zur Familie. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsort mindestens eine Stunde vom Heimatort entfernt liegt. Ob ein Anspruch besteht, klären die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im persönlichen Beratungsgespräch.

BAföG bei schulischer Ausbildung

Wer eine schulische Berufsausbildung absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) für Schülerinnen und Schüler erhalten. Diese Förderung richtet sich vor allem an Ausbildungen an Berufsfachschulen oder Fachschulen. Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder des Kreises gestellt, in dem die Eltern oder Erziehungsberechtigten wohnen. (red)