Grömitz will Wohnraum schützen

Marco Gruemmer 398
Bürgermeister Sebastian Rieke: „Wir möchten niemandem etwas wegnehmen, sondern nur bestehenden Dauerwohnraum sichern.“

Bürgermeister Sebastian Rieke: „Wir möchten niemandem etwas wegnehmen, sondern nur bestehenden Dauerwohnraum sichern.“

Bild: Marco Grümmer

Grömitz. Der Name ist zunächst einmal sehr sperrig. Ihr Inhalt allerdings für viele, vor allem touristisch geprägte Orte, von großer Bedeutung - auch für das Ostseebad Grömitz. Die Rede ist von der sogenannten Zweckentfremdungssatzung. Diese soll verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum zunehmend in lukrativere Ferienwohnungen umgewandelt wird.

Das Thema Wohnraum steht seit vielen Jahren ganz oben auf der Agenda der Gemeinde Grömitz. „Wir brauchen dringend Wohnraum für Menschen, die hier leben und arbeiten“, betont Bürgermeister Sebastian Rieke, der mit der Satzung verhindern möchte, dass weiterer Dauerwohnraum verloren geht. „Für viele Hauseigentümer sind Ferienwohnungen natürlich lukrativer als Mietwohnungen“, ergänzt Rieke. Mit Einführung der Satzung, über die die Gemeindevertretung am morgigen Donnerstag entscheidet, dürfe Dauerwohnraum dann künftig ohne Zustimmung der Gemeinde nicht mehr zweckentfremdet werden - unabhängig vom Baurecht. „Dies wäre ein wichtiges Signal“, hebt der Bürgermeister hervor.

Es ist jedoch so, dass nach Inkrafttreten der Zweckentfremdungssatzung die Möglichkeit besteht, einen Antrag zu stellen und eine Genehmigung für die Zweckentfremdung von Wohnraum zu erhalten, wenn Ersatzwohnraum für den zweckentfremdeten Wohnraum geschaffen wird oder eine einmalige oder laufende Ausgleichszahlung getätigt wird.

Hintergrund: Wohnraum unter Druck

Schon in der Vergangenheit sei es immer wieder dazu gekommen, dass Wohnflächen in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. „Investoren zahlen oft deutlich mehr, was zusätzlich die Immobilienpreise in die Höhe treibt. Auch dieses Szenario wollen wir verhindern“, so Rieke.

Im Gespräch mit dem reporter machte Sebastian Rieke jedoch auch deutlich, dass es ihm nicht darum gehe, bestehende Ferienwohnungen wegzunehmen oder zu verbieten. Vielmehr solle die Zweckentfremdungssatzung, die zunächst auf fünf Jahre beschränkt wäre, das bestehende Angebot an Dauerwohnraum sichern. „Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht und der Notwendigkeit, neuen Wohnraum zu schaffen“, erkläutert Sebastian Rieke. Ein wichtiges Beispiel sei hier das Projekt zum Bau von Mitarbeiterwohnungen (der reporter berichtetete).

Gleichzeitig kritisierte der Bürgermeister, dass seitens des Landes Schleswig-Holstein nicht genügend finanzielle Mittel für die Schaffung von Wohnraum zur Verfügung gestellt würden.

„Wir befinden uns in einem Verdrängungswettbewerb. Heute ist es oft nicht das Gehalt, sondern die Frage nach verfügbarem Wohnraum, die Bewerber bei einem Vorstellungsgespräch zuerst stellen“, sagt Rieke weiter. Diesem Zustand müsse man gerecht werden und dabei auch immer die künftige Entwicklung des Ortes zwischen touristischer Attraktivität und bezahlbarem Lebensraum im Blick haben.

Sitzung der Gemeindevertretung

Die Zweckentfremdungssatzung steht als Tagesordnungspunkt auf der Sitzung der Gemeindevertretung, die am Donnerstag, dem 18. September um 19.30 Uhr im Restaurant „Eagle“ stattfindet. (mg)