Parken in der Neustädter Innenstadt weiterhin kostenfrei möglich
Neustadt in Holstein. Nachdem das Vorhaben, die Kurzzeitparkzonen in der Innenstadt abzuschaffen, im vergangenen Jahr auf große Kritik gestoßen ist, konnten die Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung nun über eine zufriedenstellendere Lösung abstimmen. Diese wurde in mehreren Treffen gemeinsam mit Interessenvertretern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft entwickelt und hat sowohl die Herausforderungen und Handlungsspielräume im Zusammenhang mit der Parkgebührenverordnung analysiert als auch „tragfähige, ausgewogene Lösungsansätze“, wie es in der Sitzungsvorlage heißt, erarbeitet.
Die neue Regelung sieht vor, dass das Parken in den Straßen Klosterstraße, Ziegelhof, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor, Rosenstraße, Schiffbrücke und in Teilen der Königstraße nun gebührenpflichtig wird. Rund um den Marktplatz bleibt das Parken nach wie vor kostenfrei und zeitlich auf 30 Minuten begrenzt. Außerdem bleibt das Parken in den Straßen Waschgrabenstraße, Schmiedestraße, Kirchenstraße, Hochtorstraße, Teilen der Königstraße, Reiferstraße, Grabenstraße und Brückstraße für 60 Minuten kostenfrei, in der Straße Hören sogar für 120 Minuten.
Bei fünf Enthaltungen und einer Gegenstimme beschlossen die Stadtverordneten, dass der Punkt, der die Einführung des gebührenpflichtigen Parkens in der gesamten Innenstadt vorsah, aus der Nachhaltigkeitsstrategie gestrichen und die Parkgebührenverordnung entsprechend geändert werden soll. (ko)
