Was nicht in die Toilette gehört: ZVO informiert über richtige Entsorgung

reporter Neustadt 81

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Sierksdorf. Anlässlich des Internationalen Tags des Toilettenpapiers am 26. August erinnert der Zweckverband Ostholstein (ZVO) daran, welche Gegenstände nicht über die Toilette entsorgt werden sollen. Falsche Entsorgung schadet nicht nur den Abwasseranlagen, sondern auch der Umwelt.

Die Abwasseranlagen des ZVO – einschließlich Kanälen, Rohren und Pumpen – sind nicht darauf ausgelegt, unsachgemäß entsorgte Gegenstände zu bewältigen. Besonders problematisch sind Feuchttücher, die sich nicht wie Toilettenpapier auflösen und schwerwiegende Verstopfungen verursachen können. Solche Verstopfungen können Rückstaus im Kanalnetz und sogar komplette Anlagenausfälle zur Folge haben.

Auch die Kläranlagen des ZVO stoßen bei der Behandlung bestimmter Stoffe an ihre Grenzen. Diese Stoffe gelangen oft in natürliche Gewässer, darunter auch die Ostsee, und schädigen die Umwelt erheblich.

Zu den Gegenständen, die nicht in die Toilette gehören, zählen unter anderem:

  • Hygieneartikel: Feuchttücher, Binden, Tampons, Wattestäbchen, Abschminkpads, Windeln
  • Feststoffe: Katzenstreu, Knochen, Sand, Mörtelreste, Putzlappen
  • Medikamentenreste: (Abgelaufene) Tabletten, flüssige Arzneimittel
  • Chemikalien: Farben, Lacke, Lösungsmittel
  • Sonstiges: Lebensmittel(reste), Verbandsmaterial, Kondome

Diese Stoffe können in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden und belasten die natürlichen Gewässer erheblich. Eine fachgerechte Entsorgung über den Rest- oder Sondermüll ist daher unerlässlich.

Der Tag des Toilettenpapiers bietet eine Gelegenheit, auf die Bedeutung von Abwasserentsorgung hinzuweisen. Ein bewusster Umgang mit Abfällen leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt.