Zum Ausbildungsstart: Welche Versicherungen benötige ich wirklich?

reporter Neustadt Neu

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So wie jedes Jahr beginnt im August für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Nach dem Schulbankdrücken folgt mit dem Beginn der Ausbildung oft der Einstieg in das Berufsleben. Für viele geht damit auch der Start ins Erwachsenenleben einher. Anstelle von Stundenplänen, sechs Wochen Sommerferien oder Klassenfahrten stehen meist 40-stündige Arbeitswochen, ein eigenes Auto, das erste Einkommen und in bestimmten Fällen sogar die erste eigene Wohnung auf der Agenda. „Wenn die Schulzeit zu Ende geht und das Arbeitsleben vor der Tür steht, sind viele junge Menschen beim Thema Versicherungen überfragt“, betont Sejdin Sejdini, Geschäftsführer der ProFina Deutschland GmbH. „Fragen wie ‚Welche Versicherungen benötige ich? ‘ oder ‚In welchen Fällen bin ich über meine Eltern mitversichert?‘ sind eher die Regel als die Ausnahme.“ Vor diesem Hintergrund gibt der Versicherungsexperte zum Ausbildungsstart einen Überblick darüber, welche Versicherungen für Berufseinsteiger empfehlenswert sind.

 

1. Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Unabhängig davon, ob es sich um Personen- oder Sachschaden handelt und unter welchen Umständen diese entstehen, gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen zu ersetzen. „Ein kleines Missgeschick, wie etwa ein verschütteter Kaffee auf dem Laptop eines Kollegen, kann bereits spürbare Kosten für den Verursacher bedeuten“, so Sejdini. In solchen Fällen schützt eine private Haftpflichtversicherung und übernimmt die entstehenden Schadenersatz- beziehungsweise Reparaturkosten. „Da Verursacher im schlimmsten Fall sogar mit ihrem gesamten Vermögen haften, sollte eine private Haftpflichtversicherung zum Standard-Repertoire gehören“, erklärt der Versicherungsexperte. In der Regel sind unverheiratete Kinder während ihrer ersten Berufsausbildung oder ihres Erststudiums über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Eine eigene private Haftpflichtversicherung wird in der Regel erst dann erforderlich, sobald die erste Berufsausbildung oder das Studium abgeschlossen ist oder der Versicherungsschutz im Familientarif der Eltern endet.

 

2. Berufsunfähigkeitsversicherung

Mögliche Berufsunfähigkeit stellt für Erwerbstätige ein häufig unterschätztes Risiko dar. Nach Auswertungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) wird etwa jede vierte erwerbstätige Person im Laufe ihres Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind Krankheiten sowie Unfallfolgen. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann“, informiert Sejdini. „Im Leistungsfall zahlt der Versicherer eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die den Wegfall des Erwerbseinkommens zumindest teilweise kompensiert und so zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beiträgt.“ Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine automatische Mitversicherung von Kindern. Für jede zu versichernde Person ist ein eigener Vertrag erforderlich. Der monatlich zu zahlende Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Berufsrisiko und bestehenden Vorerkrankungen.

 

3. Hausratversicherung

Wenn Auszubildende in die erste eigene Wohnung ziehen, empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer Hausratversicherung. Sie schützt das bewegliche Eigentum innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden. Dazu gehören unter anderem Möbel, Elektro- und Haushaltsgeräte sowie Schmuck und Kleidung. Die Hausratversicherung greift, wenn der Hausrat durch Feuer, Leitungswasser,

Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder zerstört wird. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich unter anderem nach der Größe der Wohnung. „Da die erste eigene Wohnung in der Regel über eine überschaubare Wohnfläche verfügt, fallen die Beiträge meist entsprechend niedrig aus. Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung mit einem Basisschutz liegen die monatlichen Kosten häufig zwischen 5 bis 8 Euro“, informiert Sejdini.

 

4. Kfz-Versicherung

Neben der ersten eigenen Wohnung besitzen viele junge Menschen zum Ausbildungsstart bereits einen Führerschein und das erste eigene Auto. Neben der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung drängt sich vor allem die Frage nach einer Teil- oder Vollkaskoversicherung in den Vordergrund. Das liegt an der Tatsache, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht vor Schäden am eigenen Fahrzeug schützen, sondern ausschließlich Schäden auffangen, die anderen Personen oder Gegenständen zugefügt wurden. Während eine Teilkaskoversicherung Schäden abdeckt, die beispielsweise durch Diebstahl, Sturm, Hagel oder andere versicherte Ereignisse entstehen, umfasst die Vollkaskoversicherung die Leistungen der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug. Da Auszubildende zumeist der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen angehören, die laut dem Statistischen Bundesamt als besonders unfallgefährdet gilt, kann eine Vollkaskoversicherung im Falle eines selbst verschuldeten Schadens am Kraftfahrzeug vor hohen finanziellen Belastungen schützen. (red)