Achtung Wildunfälle

reporter Neustadt 153

Ostholstein. Auch wenn das Risiko für Wildunfälle im Frühjahr und Herbst eher ansteigt als in den Sommermonaten, so ist auch jetzt mit regelmäßigem Wildwechsel zu rechnen. Die Abend- und frühen Morgenstunden sowie die Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen stellen hierbei besondere Gefahrenschwerpunkte dar.

In den überwiegen Fällen bleibt es nach einem Wildunfall bei Sachschäden. Zur Vermeidung von folgenschweren Zusammenstößen möchte die Polizei an eine vorausschauende Fahrweise und ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein appellieren.

 

Die nachfolgenden Hinweise sollten berücksichtigt werden:

Rechnen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit Wildtieren. Sollten Sie ein Tier am Fahrbahnrand erblicken, verlangsamen Sie Ihre Geschwindigkeit, schalten das Fernlicht aus und betätigen Sie gegebenenfalls die Hupe. Sollte eine Kollision unvermeidbar sein, weichen Sie nicht aus, denn die Gefahr eines solchen Manövers kann für Sie und den entgegenkommenden Verkehr höher sein, als ein Zusammenstoß mit dem Tier.

Ist es zu einem Wildunfall gekommen, bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinklicht, Warndreieck, Warnweste) und leisten Sie bei Personenschäden Erste Hilfe. Verständigen Sie den Rettungsdienst über den Notruf 112 oder den Notruf der Polizei unter 110 beziehungsweise einen Jagdausübungsberechtigten, sofern es bei einem Sachschaden geblieben ist.

Bedauerlicherweise müssen die Beamten der Polizeidirektion Lübeck wiederholt feststellen, dass Verkehrsteilnehmende, die in einen Wildunfall involviert waren, ihrer Meldepflicht nicht oder erst nach einigen Tagen nachkommen, um eine Bescheinigung für die Versicherung zur Schadenregulierung zu erhalten. Das Leid der verletzten Tiere sowie die Sicherheit anderer bleiben dabei oftmals unberücksichtigt.

 

Im jüngsten Fall vom Samstag, dem 10. Juni war die Polizei aufgrund einer Gefahrenstelle auf der Landesstraße 309, etwa in Höhe der Wasserskianlage Süsel, eingesetzt. Unbeteiligte hatten ein verletztes Wild auf der Fahrbahn gemeldet. Die Einsatzkräfte fanden schließlich einen angefahrenen Hirsch vor und mussten ihn von seinen Qualen erlösen. Vom Verursacher, dessen Fahrzeug Beschädigungen aufweisen dürfte, fehlt jede Spur. Seiner Anzeigepflicht ist dieser bislang nicht nachgekommen, was nach dem Landesjagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bestraft werden kann. (red)