Hundesteuer in Deutschland: Alles, was man wissen muss

reporter Neustadt 352
In Deutschland müssen unsere vierbeinigen, felligen Freunde versteuert werden.

In Deutschland müssen unsere vierbeinigen, felligen Freunde versteuert werden.

Bild: Pixabay

Wer in Deutschland Hunde zum privaten Vergnügen hält, muss eine Hundesteuer zahlen. Diese ist in der Regel einmal im Jahr fällig. Wie viel dann gezahlt werden muss, kann von Bundesland zu Bundesland oder von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Dabei besteht weder ein Mindestsatz noch ein Höchstsatz.


Warum muss man eine Hundesteuer zahlen?

Ihren Ursprung hat die Hundesteuer im 15. Jahrhundert. Damals wurde sie in Form eines sogenannten Hundekorns gezahlt. Ab Anfang des 19. Jahrhunderts musste die Hundesteuer als Luxussteuer in Form von Geld gezahlt werden. Da es sich hier um eine örtliche Aufwandsentschädigung handelt, gehört sie zu den Gemeindesteuern. Die Gemeinden können die Hundesteuer somit frei verwalten und müssen die dadurch generierten Einnahmen nicht nur für Hundewiesen und Kotbeutel verwenden. Die Hundesteuer soll dafür sorgen, dass die Anzahl der Hunde in einer Stadt oder Gemeinde nicht zu stark ansteigt. Aus diesem Grund werden die zweiten oder dritten Hunde höher besteuert als der Ersthund. Da in Städten in der Regel weniger geeigneter Platz für die Haltung von Hunden ist, ist hier auch die Hundesteuer meist höher als in ländlicheren Regionen und Gemeinden. Mittlerweile gibt es sowohl einige Länder als auch Gemeinden in Deutschland, wie zum Beispiel Windorf in Niederbayern, in denen keine Hundesteuer mehr gezahlt werden muss.


Ab wann muss die Hundesteuer gezahlt werden?

Sobald der Hund drei Monate alt ist, muss der Hundehalter die Steuer zahlen. Der Hundehalter ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Hund hat, also über die Pflege, Verwendung und Beaufsichtigung entscheidet und aus eigenem Interesse für die Kosten des Hundes aufkommt. Eine Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde muss in der Regel binnen 14 Tagen geschehen. Bei Listenhunden kann die Steuer weitaus höher ausfallen, als bei anderen Hunden.

Wieviel Hundesteuer erheben unsere Gemeinden?

Hundesteuer im Einzugsgebiet Neustadt in Holstein: 132 Euro für den ersten Hund, 181 Euro für den zweiten Hund und 230 Euro für jeden weiteren.

Lensahn: 70 Euro für den ersten Hund, 90 Euro für den zweiten Hund und 120 Euro für jeden weiteren.

Gemeinde Grömitz: 95 Euro für den ersten Hund, 210 Euro für den zweiten Hund und 315 Euro für jeden weiteren.

Gemeinden Dahme und Kellenhusen: 100 Euro für den ersten Hund, 160 Euro für den zweiten Hund und 190 Euro für jeden weiteren.

Gemeinde Grube: 65 Euro für den ersten Hund, 130 Euro für den zweiten und 160 Euro für jeden weiteren.

Gemeinde Scharbeutz: 120 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten und 192 für jeden weiteren.

Gemeinde Sierksdorf: 60 Euro für den ersten Hund, 100 Euro für den zweiten Hund und 130 Euro für jeden weiteren. (red)