Hundesteuer und mehr: Sierksdorf erhöht Steuersätze

Marlies Henke 354
Hundebesitzer in der Gemeinde Sierksdorf müssen für ihren ersten Vierbeiner jährlich 60 statt 50 Euro an Hundesteuer entrichten.

Hundebesitzer in der Gemeinde Sierksdorf müssen für ihren ersten Vierbeiner jährlich 60 statt 50 Euro an Hundesteuer entrichten.

Bild: Adobe Stock

Sierksdorf. Hunde- und Zweitwohnungsbesitzer in der Gemeinde Sierksdorf werden künftig mehr zur Kasse gebeten. Und auch die Grund- und Gewerbesteuern steigen. Das wurde einstimmig auf der Sitzung der Gemeindevertreter am Dienstag vergangener Woche beschlossen.

Im Dezember hatte die Gemeindevertretung den Haushaltsplan für das Jahr 2024 verabschiedet, mit einem Jahresfehlbetrag von knapp 1,2 Millionen Euro. In der Zwischenzeit haben Verwaltung und der Finanzausschuss potenzielle Einsparungen untersucht, um das Defizit im Haushalt auszugleichen.

Im Fokus der Haushaltskonsolidierung standen dabei die Realsteuern, sprich die direkten Einnahmen der Gemeinde aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer. „Wir haben beträchtliche Ausgaben, und im Gegensatz zu anderen Gemeinden wurden Kreis- und Amtsumlagen bei uns nicht gesenkt. Daher mussten wir erneut unsere Steuersätze überprüfen. Für uns war wichtig, dass diese Belastung möglichst gleichmäßig auf alle verteilt wird“, erklärte Bürgermeister Udo Gosch (SPD) in einem Gespräch mit dem reporter.

Die Hundesteuer wurde für den ersten Hund von 50 Euro auf 60 Euro pro Jahr erhöht, für den zweiten Hund von 80 Euro auf 100 Euro und für jeden weiteren Hund von 110 Euro auf 130 Euro. 167 Hunde sind in der Gemeinde gemeldet. Insgesamt entstünden damit rechnerische Mehreinnahmen in Höhe von 1.960 Euro (insgesamt 11.240 Euro) für die Gemeinde. Diese vergleichsweise geringe Einnahmequelle habe man genau überprüft und ausführlich diskutiert. „Wir haben die Hundesteuer im Vergleich zu anderen Gemeinden immer niedrig gehalten, denn wir sind uns bewusst, dass für viele Alleinstehende der Hund ein wichtiger sozialer Begleiter ist, insbesondere in unserer Gemeinde mit einer überwiegend älteren Bevölkerung. Aus diesem Grund haben wir die Hundesteuer nun auch in meinen Augen nur moderat angehoben“, erklärte Gosch.

Der Steuersatz der Zweitwohnungssteuer wurde von 4,2 Prozent auf 5 Prozent erhöht. Insgesamt entstehen damit rechnerische Mehreinnahmen in Höhe von knapp 120.000 Euro für die Gemeinde. Die Hebesätze der Grundsteuer A steigen von 339 Prozent auf 360 Prozent, Grundsteuer B von 370 auf 400 Prozent sowie die Gewerbesteuer von 336 auf 360 Prozent. Die Anpassung der Realsteuern gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024. (he)

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