Leserbrief zum Thema „Hundesteuer“

reporter Neustadt 83

Hundesteuer: ein Thema, das wohl viele beschäftigt, sowohl Hundehalter als auch die Kommunen und insofern auch polarisiert!!

Entstanden im Mittelalter und soweit auch nicht mehr zeitgemäß, da sie als sogenannte Luxussteuer erhoben wurde! Mittlerweile ist der Hund Familienmitglied, Sportkamerad und einfach Teil des Rudels!

Mindestens 2 Hunde zu halten entspricht somit absolut dem Tierwohl!

Wie halten es nun unsere Gemeinden mit dieser Thematik?

In den letzten 10 Jahren ist die Steuerlast um 44 Prozent gestiegen!! Im Jahr 2023 wurden ca. 414 Millionen Euro eingenommen!

Warum ist das so? Nun, die meisten Steuern sind zweckgebunden, das heißt die Gemeinde muss die Steuern entsprechend verwenden, nicht aber die Hundesteuer! Diese kann zweckentfremdet verwendet werden, auch wenn man uns suggeriert, die Gelder würden ausschließlich für Kotbeutel und Hundestrand verwendet!!

Deutlich wird dies in einem kleinen Vergleich:

Neustadt: 1. Hund 132 Euro, 2. Hund 181 Euro, plus 37,1 Prozent.

Schashagen: 1. Hund 90 Euro, 2. Hund 200 Euro, plus 122,2 Prozent.

Lensahn: 1. Hund 70 Euro, 2. Hund 90 Euro, plus 25,6 Prozent.

Grömitz: 1.Hund 95€, 2. Hund 210€ plus 121,1%

Hier sieht man ganz deutlich, welche Kommune sich generell und besonders beim 2. Hund die allseits bekannte „Portokasse“ füllt!

Über Sinn und Unsinn dieser Steuer kann man geteilter Meinung sein, das ein 2. Hund aber mehr als doppelt soviel kostet ist nicht nachvollziehbar!! In den meisten europäischen Ländern ist die Hundesteuer gänzlich abgeschafft!!

England, Spanien, Italien, Belgien, Griechenland, Dänemark, Schweden, Frankreich, Ungarn und Kroatien!!

Finde den Fehler!! Warum werden wir in Deutschland für Tierliebe bestraft?

Mit besten Grüßen im Namen hoffentlich vieler Hundehalter

Stephan Rockenhäuser