Noch bis Sonntag gültig

Petra Remshardt 227
Nicht vergessen: Berechtigungsschein 1 einlösen.

Nicht vergessen: Berechtigungsschein 1 einlösen.

Schleswig-Holstein. Die Berechtigten (Alter ab 60 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen) haben zwei Berechtigungsscheine für Schutzmasken zusammen mit einem Anschreiben von ihrer Krankenversicherung beziehungsweise der Bundesregierung erhalten. Der Berechtigungsschein 1 muss bis spätestens Sonntag, dem 28. Februar in einer Apotheke der Wahl eingelöst werden, danach verfällt dieser Schein. (red)