Tipps für Ihre Steuerklärung

Kristina Kolbe 70

Bild: Kristina Kolbe

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und viele vermeiden es ganz, da sie Angst vor dem Papierkram haben. Dabei kann es sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Dieser Artikel stellt einige Tipps und Tricks vor, mit denen Sie noch mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen können.

Suchen Sie sich Hilfe!

Wer schon einmal eine Steuererklärung ausgefüllt hat, weiß, wie sehr das Ausfüllen stressen kann. Weniger emotionsgeladen wird das Ausfüllen, wenn Sie von Anfang an auf Hilfsmittel setzen. Dies kann zum Beispiel eine Steuersoftware sein oder eine App. Dank dieser Hilfsmittel wird das Ausfüllen der Steuererklärung zum Kinderspiel. Meist holt man mit Steuersoftware und Co. noch mehr aus seiner Steuererklärung. Es lohnt sich also gleich doppelt: mehr Geld, weniger Stress. Übrigens, die Kosten für diese Hilfsmittel können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen.

Ordnung ist die halbe Miete!

Wer von Anfang an bei Belegen Ordnung hält, der kann entspannt dem Ausfüllen der Steuererklärung entgegensehen. Zwar gibt es seit 2017 nicht mehr die Pflicht, die Belege einzureichen. Doch das Finanzamt kann Sie jederzeit auffordern, Belege nachzureichen. Unterlagen, die steuerlich relevant sind, sollten Sie bis zu vier Jahre aufbewahren!

Computer und Co. absetzen!

Computer und Co, die beruflich genutzt werden, können seit dem Jahr 2021 vollumfänglich von der Steuer abgesetzt werden. Diese fallen dann unter Werbungskosten. Der Grund für diese Neuerung liegt in der Zunahme von Homeoffice und der damit einhergehenden Digitalisierung.

Kleine Pauschalen absetzen!

Auch Kleinvieh macht Mist. Daher ist es sinnvoll, auch kleinere Pauschalen wie Kontoführungsgebühren oder die Arbeitsmittelpauschale steuerlich geltend zu machen. Beides können Sie in der Anlage N eingeben und damit in Sachen Steuern profitieren.

Pendlerpauschale kalkulieren!

Der Weg zur Arbeit ist steuerlich absetzbar. Dabei muss der Weg nicht unbedingt der kürzeste sein. Wer einen schnelleren Weg kennt, der aber ein Stück länger ist, kann auch diesen absetzen. Wie hoch diese Zeitersparnis ausfallen muss, gesetzlich nicht vorgeschrieben. Übrigens, müssen Sie nicht mit dem Auto fahren, um von steuerlichen Entlastungen zu profitieren. Auch die Kosten für nachhaltigeren Alternativen wie den öffentlichen Verkehrsmitteln können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen, bei der Fahrt mit dem Auto nicht.

Ausbildungskosten absetzen

Während einer Ausbildung entstehen einige Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen Ausgaben wie eventuell anfallende Studiengebühren, Kosten von Arbeitsmitteln, Fahrtkosten und Versicherungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein Bereich, der beim Ausfüllen der Steuererklärung häufig übersehen wird. Dabei können Sie zum Beispiel bis zu 20 Prozent von Handwerkerkosten absetzen, wenn diese in der eigenen Wohnung tätig werden. Die Höhe der haushaltsnahen Dienstleistungen wird bei 1200 Euro gedeckelt. Allerdings können nur Fahrt- und Arbeitskosten abgesetzt werden, Materialkosten nicht. Und es gilt zu beachten, dass die Handwerkerkosten sich auf den Erhalt des Gebäudes beziehen. Kosten für einen Neubau können nicht angesetzt werden. Übrigens können auch Mieter Angaben zu haushaltsnahen Dienstleistungen machen. Dafür reicht ein Blick in die Nebenkostenabrechnung. Natürlich dürfen nicht alle Nebenkosten abgerechnet werden. Auch kann man nicht einen Pauschalbetrag errechnen. Die einzelnen Positionen müssen klar ersichtlich sein.