Ab Montag: verschärfte Maskenpflicht!

Marlies Henke 1533
Ab Montag ist im ÖPNV und beim Einkaufen das Tragen sogenannter OP-Masken (oben) oder  Atemschutzmasken der Standards FFP2 beziehungsweise KN95/N95 Pflicht.

Ab Montag ist im ÖPNV und beim Einkaufen das Tragen sogenannter OP-Masken (oben) oder Atemschutzmasken der Standards FFP2 beziehungsweise KN95/N95 Pflicht.

Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen sind Alltagsmasken deutschlandweit im Nahverkehr und beim Einkaufen nicht mehr zugelassen. Pflicht sind ab Montag, dem 25. Januar, und bis auf Weiteres medizinische Gesichtsmasken oder Masken der Standards FFP2 beziehungsweise KN95/N95. Gerade vor dem Hintergrund der Virus-Mutationen haben Bund und Länder darauf hingewiesen, dass diese Masken eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken. Ein Überblick:
 
OP-Masken
Medizinische Gesichtsmasken, sogenannte OP-Masken, schützen die Mund- und Nasenpartie ihrer Träger*innen vor ausgeatmeten Tröpfchen des Gegenübers. Sie sind leicht und angenehm zu tragen, bieten aber weniger Schutz als partikelfiltrierende Halbmasken, denn ein Teil der Atemluft kann an den Seiten der Maske vorbeiströmen. Vor allem beim Einatmen kann ungefilterte Atemluft angesogen werden. Darum sollte auf den festen Sitz der Maske über Mund, Nase und Wangen geachtet werden. Die Seiten müssen eng anliegen. Durch Anpassung der Länge der Ohrschlaufen, zum Beispiel durch Knoten, kann der Sitz optimiert werden.
Medizinische Gesichtsmasken sind Einmalprodukte und sollten laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach der Verwendung entsorgt werden. Auch durchfeuchtete Masken besser zügig abnehmen und wechseln.
 
FFP2-Masken
FFP2-Atemschutzmasken filtern bis zu 94 Prozent feinste Partikel und Aerosole aus der Luft. Sie bieten somit eine stärkere Schutzfunktion – nicht nur für andere, sondern vor allem auch für die Träger*innen. Verbraucher*innen erkennen zertifizierte Modelle am CE-Zeichen mit einer vierstelligen Kennnummer sowie dem Hinweis auf die Norm EN 149:2001+A1:2009.
 
Wichtig ist auch bei FFP2-Masken die richtige Anwendung: Das heißt, vorab die Hände waschen oder desinfizieren und die Maske anschließend über Mund, Nase und Wangen platzieren. Die Maske muss eng am Gesicht anliegen, sodass sie beim Einatmen ans Gesicht angesogen wird. Ein Bart kann die Wirkung schon verringern.
 
Mit oder ohne Ventil?
Masken ohne Ausatemventil filtern die eingeatmete und ausgeatmete Luft über die Maskenfläche und bieten somit Eigenschutz als auch Fremdschutz. Bei Masken mit Ventil ist der Fremdschutz wesentlich geringer, denn die ausgeatmete Luft wird nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern durch das Ventil gebremst und verwirbelt.
 
FFP2-Maske wiederverwenden?
Grundsätzlich sind FFP2-Masken Einwegprodukte und sollten nicht länger als acht Stunden getragen werden. Laut einer Studie der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster können die Masken jedoch desinfiziert und wiederverwendet werden. Die Wissenschaftler*innen empfehlen zwei Methoden: Das Lufttrocknen und das Wiederaufbereiten im Ofen.
 
Methode 1: Die Maske sieben Tage lang bei Raumluft trocknen. Nach dieser Zeitspanne sollten sich die Coronaviren auf der Maske um 95 Prozent reduziert haben.
Methode 2: Die Maske nach dem Tragen zunächst für einen Tag in der Raumluft trocknen. Anschließend auf einen Rost mit Backpapier legen und bei 80 Grad für 60 Minuten im Ofen lassen, danach auf dem Rost vollständig abkühlen lassen. Zu beachten ist, dass die Temperatur von 80 Grad genau eingehalten wird (Tipp: Backthermometer). Wird der Backofen nämlich zu heiß, kann die Maske ihre Filterfunktion verlieren. Zu niedrige Temperaturen reichen wiederum nicht aus, um die Viren unschädlich zu machen.
 
Egal ob Backofen oder Lufttrocknen: Nach spätestens fünf Trocknungsvorgängen soll die Maske entsorgt werden. Von anderen Desinfektionsversuchen, zum Beispiel in Mikrowelle, Wasch- oder Spülmaschine und mit UV-Licht rät das BfArM ab.
 
KN95/N95-Masken
KN95-Masken entsprechen der chinesischen Norm für Atemschutzmasken. Laut Verbraucherzentrale Hamburg ist die Schutzwirkung ungefähr vergleichbar mit FFP2 in der europäischen Norm. In den USA heißt dieser Maskentyp N95.
 
Übrigens: Neben dem Tragen von Gesichtsmasken gelten Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter), eine gute Händehygiene und das Einhalten von Husten- und Niesregeln als wichtige und effektive Schutzmaßnahmen. (he/red)