Stadt erinnert an Streu- und Räumpflichten

reporter Neustadt 100

Neustadt in Holstein. Das anhaltende Winterwetter und der zuletzt mangelhaft durchgeführte Winterdienst gibt Veranlassung, die Grundstückseigentümer insbesondere in den verkehrsberuhigten Bereichen erneut auf ihre Räum- und Streupflichten aufmerksam zu machen. Gemäß Straßenreinigungssatzung ist in verkehrsberuhigten Bereichen eine mindestens 3,2 Meter breite Verkehrsfläche von den Anliegern zu räumen und gegebenenfalls zu streuen (Nachbar links 1,6 Meter und Nachbar rechts 1,6 Meter = 3,2 Meter). Zudem besteht bei Wendehämmern die Pflicht, dass jeder Anliegende einen kleinen Teil des Wendehammers vor dem eigenen Grundstück zu räumen hat. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung, die unter www.stadt-neustadt.de im Bereich des Bürgerservices unter Ortsrecht einsehen werden kann.

Der letzte Frost in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass unzureichend beziehungsweise gar nicht in den auf die Eigentümer übertragenen Straßen und verkehrsberuhigten Bereichen geräumt wurde. Durch die anhaltende Kälte haben sich Eispanzer auf den Gehwegen und Straßen gebildet, die zu mehreren Unfällen führten. Zur Vermeidung weiterer Unfällen, ist zur Gefahrenabwehr ausnahmsweise der städtische Bauhof mit Streufahrzeugen durch die betroffenen Gebiete gefahren. Derartige Zusatzaufgaben strapazieren jedoch die Personalressourcen extrem und sind darüber hinaus aufgrund der vorhandenen Verpflichtung der Grundstückseigentümer indiskutabel. Insofern wird es zukünftig nicht mehr zu solchen Sondereinsätzen kommen. Vielmehr wird die Streu- und Räumpflicht nun verstärkt durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde kontrolliert und bei unzureichender Räumung muss dann mit Bußgeldern gerechnet werden.

Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümer mit Nachdruck, ihren Verpflichtungen zudem auch im eigenen Interesse nachzukommen, da bei Unfällen mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen ist. (red)