Testpflicht soll Präsenzunterricht sicher machen

Kristina Kolbe 330
Um die Schulen betreten zu dürfen, müssen Schüler*innen, Lehrkräfte und Beschäftigte zweimal wöchentlich einen Test an der Schule machen oder nachweisen.

Um die Schulen betreten zu dürfen, müssen Schüler*innen, Lehrkräfte und Beschäftigte zweimal wöchentlich einen Test an der Schule machen oder nachweisen.

Am Montag sind die Osterferien zu Ende. Bildungsministerin Karin Prien hat daher über das weitere Vorgehen an den Schulen informiert.
Ostholstein. Das Land will alle anstehenden Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und an den berufsbildenden Schulen mit guten und sicheren Rahmenbedingungen ermöglichen. Das gilt auch für die Kammerprüfungen in den beruflichen Ausbildungen. „Das hat jetzt die höchste Priorität“, sagte Bildungsministerin Karin Prien. Die Abschlussjahrgänge und der Q1-Jahrgang sollen Präsenzangebote erhalten. Für die anderen Jahrgänge gelte weiter, dass so viel Präsenzunterricht wie vertretbar erteilt werden soll. Präsenzunterricht sei das beste Mittel für Bildungsgerechtigkeit, gegen Lernrückstände und psychosoziale Folgen der Pandemie. Er erfordere jedoch besondere Vorsichtsmaßnahmen, betonte die Ministerin und mahnte ausdrücklich, Abstandhalten, Maske-Tragen, Hygieneregeln und Lüften seien nach wie vor oberstes Gebot.
Um die Schulen betreten zu dürfen, müssen Schüler*innen, Lehrkräfte und Beschäftigte daher zweimal wöchentlich einen Test an der Schule machen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Dafür sollen an den Schulen für alle Personen zwei Tests pro Woche zur Verfügung stehen. In der Regel sollten die Tests in der Schule wahrgenommen werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich in eimem Bürgertestzentrum, einer Apotheke oder einer Arztpraxis testen zu lassen.
Auch eine Testung zuhause sei möglich, dann müsste eine qualifizierte Selbstauskunft vorgelegt werden, führte die Ministerin aus. Dieses Verfahren sei auch für Lehrkräfte möglich. Die Ministerin wies jedoch darauf hin, dass derzeit noch keine Einzeltests für den häuslichen Gebrauch von den Schulen ausgegeben werden könnten.
Ausnahmen: Prüfungskandidat*innen sind von der Testverpflichtung ausgenommen, da sie nicht durch ein möglicherweise unsicheres Schnelltestergebnis verunsichert werden sollen und es ausßerdem nicht möglich sein wird, nach einem positiven Ergebnis eines Selbsttests verlässlich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin einen überprüfenden PCR-Test zu realisieren, so Prien.
Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig durchzuführen. Sie sind solange von der Testpflicht befreit, bis Schulen Einzeltests mit nach Hause geben können.
Alternativen zur Testpflicht
Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht. Es gibt außerdem die Möglichkeit einen Antrag auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht zu stellen.
Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 haben Präsenzunterricht, Jahrgangsstufen 7 bis 13 Wechselunterricht und die Abschlussklassen und Q1 Präsenzangebote unter Hygienebedingungen. (red)