Hinweis zum Anbringen von Aufklebern im öffentlichen Raum
Oldenburg (fn). In der Stadt Oldenburg in Holstein ist in jüngerer Zeit vermehrt festzustellen, dass im öffentlichen Raum Aufkleber und Sticker an Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Sitzbänken oder anderen öffentlichen Einrichtungen angebracht werden.
Die Stadt Oldenburg in Holstein weist darauf hin, dass das Bekleben öffentlicher Einrichtungen oder Gegenstände nicht zulässig ist.
Zudem stellt das unbefugte Anbringen von Aufklebern eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Werden Aufkleber an Verkehrszeichen angebracht und dadurch deren Erkennbarkeit oder Bedeutung beeinträchtigt, kann darüber hinaus ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB vorliegen.
Die Entfernung der Aufkleber verursacht regelmäßig zusätzlichen Reinigungs- und Instandhaltungsaufwand, dessen Kosten letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Die Stadt Oldenburg in Holstein bittet daher seine Einwohnerinnen und Einwohner, auf das Anbringen von Aufklebern im öffentlichen Raum zu verzichten, um das Erscheinungsbild und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Einrichtungen nicht zu beeinträchtigen.

