Geflügelpest im Kreis Ostholstein

Reporter Eutin 423
Die Geflügelpest ist zurück in der Region.

Die Geflügelpest ist zurück in der Region.

Bild: V. Graap

Plön (t). Nach Ausbruch der Geflügelpest in Ostholstein hat der Kreis Plön eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Am 5. Januar hatte der Kreis Ostholstein in einer Geflügelhaltung in Wangels die Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt.


Um den Ausbruchsbestand ist eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und einer a¨ußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckt sich neben dem Kreis Ostholstein auch auf Teile des Kreises Plön.
Es ist daher eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die eine Schutzzone (Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens drei Kilometern in Teilen der Gemeinde Blekendorf vorsieht.


Des Weiteren wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) eingerichtet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Die Überwachungszone umfasst die Teile der Gemeinde Blekendorf, die nicht in der Schutzzone liegen, sowie die Gemeinden Hohwacht, Högsdorf und Kletkamp und die Gemeindeteilgebiete von Lütjenburg, Behrensdorf, Panker, Klamp, Helmstorf, Dannau und Kirchnüchel.


Es werden folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Schutzzone und Überwachungszone angeordnet:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
- Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.


Die Allgemeinverfügung gilt bis zu ihrer Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Auf der Homepage www.kreis-ploen.de sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete abrufbar.