Wohngebäude, Hausrat, Elementar: Diese Versicherungen sollten Hausbesitzer kennen
Mit dem Einzug ins Eigenheim beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch eine größere Verantwortung. Schäden am Haus oder auf dem Grundstück können schnell hohe Kosten verursachen. Welche Versicherungen sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation und der Lage der Immobilie ab, einige Policen gelten jedoch als besonders wichtig.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Eigentümer. Sie übernimmt in der Regel die Kosten, wenn das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Versichert sind dabei feste Bestandteile des Hauses, etwa Dach, Wände, Fenster oder fest eingebaute Heizungsanlagen. Nicht versichert sind dagegen bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte. Dafür ist eine andere Versicherung zuständig.
Hausratversicherung
Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude absichert, schützt die Hausratversicherung alles, was sich darin befindet. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte oder Unterhaltungselektronik. Kommt es etwa durch einen Brand oder einen Leitungswasserschaden zu Schäden am Inventar, ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Verlust, abhängig von den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Elementarschadenversicherung
Starkregen, Hochwasser, Erdrutsche oder ähnliche Naturereignisse sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung meist nicht automatisch enthalten. Dafür ist in der Regel eine Elementarschadenversicherung beziehungsweise eine entsprechende Erweiterung der Wohngebäudeversicherung erforderlich. Je nach Region kann dieser zusätzliche Schutz besonders sinnvoll sein. Vor Abschluss sollte geprüft werden, welche Naturgefahren am jeweiligen Standort relevant sind und welche Leistungen die Versicherung tatsächlich umfasst.
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört zwar nicht ausschließlich zum Eigenheim, ist für Hausbesitzer aber besonders wichtig. Sie springt ein, wenn Dritten durch eigenes Verschulden ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Besucher auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt oder sich durch mangelnde Sicherung des Grundstücks verletzt. Aber: Nicht jeder Schaden rund ums Haus fällt automatisch unter die private Haftpflicht.
Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
Wer ein Haus neu baut oder umfassend saniert, benötigt häufig weiteren Versicherungsschutz. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift, wenn während der Bauphase Dritte durch die Baustelle zu Schaden kommen. Die Bauleistungsversicherung wiederum deckt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk ab, etwa durch Sturm, Vandalismus oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse. (red)

