Rettungsdienst Holstein übernimmt ehemalige Malteser-Wache in Timmendorfer Strand

Reporter Timmendorf 1622
Mitarbeiter*innen der Rettungswache sowie Vorstand und Rettungsdienstleitung der rdh. (ganz links) vor der Rettungswache Timmendorfer Strand. Das Foto entstand anlässlich eines Mitarbeiterempfangs, den die rdh. am 1. Januar 2021 als Willkommensgruß für ihre „neuen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestattet hat.

Mitarbeiter*innen der Rettungswache sowie Vorstand und Rettungsdienstleitung der rdh. (ganz links) vor der Rettungswache Timmendorfer Strand. Das Foto entstand anlässlich eines Mitarbeiterempfangs, den die rdh. am 1. Januar 2021 als Willkommensgruß für ihre „neuen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestattet hat.

Bild: Torsten Vollbrecht

Timmendorfer Strand. Am 1. Januar 2021 hat die Rettungsdienst Holstein AöR (kurz rdh.) in Timmendorfer Strand den rettungsdienstlichen Versorgungsbetrieb von den Maltesern übernommen. Im Herbst 2019 hatten die Malteser ihre Mitwirkung im Rettungsdienst Ostholstein für den 31. Dezember 2020 gekündigt. Seit März 2020 wurde nun von beiden Organisationen die Übergabe vorbereitet. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind per Betriebsübergang zum 1. Januar 2021 von den Maltesern zur rdh. übergegangen.

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Malteser und die rdh. auf eine Übertragung der Liegenschaft in der Bäderrandstraße in Timmendorfer Strand geeinigt, so dass der Rettungsdienst von dort seit dem 1. Januar 2021 in gewohnter Qualität nahtlos fortgeführt werden kann. Die rdh. plant, den Standort in Timmendorfer Strand konsequent zu modernisieren und auszubauen.

Zum Hintergrund:

Rettungsdienst ist in Schleswig-Holstein staatliche Aufgabe (§ 1 Abs. 4 schleswig-holsteinisches Rettungsdienstgesetz -SHRDG-). Die Trägerschaft des Rettungsdienstes hat der Gesetzgeber den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Unter Anwendung von § 3 Abs. 3 SHRDG hat der Kreis Ostholstein zum 1. Oktober 2019 mit der Rettungsdienst Holstein AöR einen eigenständigen Rettungsdienstträger für das Kreisgebiet gegründet und diesem auch die Trägerschaft für die Luftrettung (Christoph 12) übertragen. Die Rettungsdienst Holstein AöR ist somit der vom Gesetzgeber geforderte staatliche Rettungsdienstträger und damit hauptverantwortlich für die gesetzeskonforme Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes in Ostholstein.

Die noch am 1. Januar 2021 in Ostholstein am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen DRK, ASB und JUH sind per öffentlich-rechtlichen Vertrag ausschließlich mit der Durchführung des Rettungsdienstes für die im Vertrag benannten Rettungswachen-Versorgungsbereiche durch die Rettungsdienst Holstein AöR beauftragt. Sie nehmen die Aufgabe aber nicht in eigenem Namen und eigenem Auftrag wahr. Die Abrechnung aller Einsätze erfolgt ausschließlich über die rdh. Die Organisationen rechnen die Einsätze nicht selbstständig ab, sondern bekommen ihre Kosten und Auslagen von der rdh. erstattet.
Mit dem Ausscheiden der Malteser zum 31. Dezember 2020 ist die Rettungsdienst Holstein AöR bereits auf der zweiten Rettungswache im Kreisgebiet auch als Durchführer tätig.
Seit dem 1. Februar 2020 betreibt die rdh. den Rettungsdienst auf der Wache in Eutin gemeinsam mit der JUH, dort schied das DRK zum 31. Januar 2020 aus.

Der Rettungsdienstträger für Ostholstein, die Rettungsdienst Holstein AöR (rdh.), hat ihren offiziellen Sitz in Neustadt in Holstein, Am Holm 25.