Bürgermeister Partheil-Böhnke darf keine Dienstgeschäfte mehr führen

Reporter Timmendorf 1984
Hauptausschuss zieht Konsequenzen: Bürgermeister Partheil-Böhnke darf keine Dienstgeschäfte mehr führen

Der Hauptausschuss der Gemeinde Timmendorfer Strand zieht Konsequenzen: Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke wird mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte untersagt.

Bild: René Kleinschmidt/Archiv

Timmendorfer Strand. Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke darf mit sofortiger Wirkung keine Dienstgeschäfte mehr für die Gemeinde Timmendorfer Strand führen. Das hat der Hauptausschuss am Donnerstagabend beschlossen. Die Maßnahme gilt bis zur abschließenden Klärung der laufenden disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren.
Grundlage für die Entscheidung ist § 39 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes. Das Verbot umfasst sämtliche mit dem Amt des Bürgermeisters verbundenen Dienstgeschäfte, Aufgaben und dienstlichen Befugnisse. Partheil-Böhnke darf damit bis auf Weiteres keine Amtsgeschäfte als Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand wahrnehmen. Das Verbot dient ausschließlich dem Schutz der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Ermittlungen laufen seit dem Sommer
Hintergrund sind laufende Ermittlungen gegen den Bürgermeister. Bereits seit dem Sommer ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen Partheil-Böhnke. Dabei geht es unter anderem um den Anfangsverdacht des Vortäuschens einer Straftat sowie um mögliche Beleidigungsdelikte.
Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen war die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem im Frühjahr vor Niendorf/Ostsee gestrandeten Buckelwal „Timmy“. Partheil-Böhnke hatte erklärt, sein Mobiltelefon sei gehackt worden und beleidigende E-Mails über den Meeresbiologen und YouTuber Robert Marc Lehmann seien nicht von ihm verschickt worden. Die Ermittlungsbehörden prüfen unter anderem, ob der von Partheil-Böhnke geschilderte Hackerangriff tatsächlich stattgefunden hat.

Kommunalaufsicht untersucht weitere Vorfälle
Nach „reporter“-Informationen beschäftigt sich inzwischen auch die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein mit weiteren Vorfällen, die mit Sven Partheil-Böhnke in Verbindung stehen. Die Prüfungen laufen derzeit.
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses ist nun auch dienstrechtlich eine weitreichende Konsequenz gezogen worden. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte stellt jedoch keine abschließende Entscheidung über die gegen Partheil-Böhnke erhobenen Vorwürfe dar. Die Ergebnisse der laufenden Verfahren bleiben abzuwarten. Für den Bürgermeister gilt die Unschuldsvermutung.
Nils Hopp übernimmt als Stellvertreter

Die Vertretung des Bürgermeisters liegt aktuell bei Nils Hopp (BBNP). Welche weiteren dienstrechtlichen Schritte folgen, hängt vom Fortgang und den Ergebnissen der laufenden Verfahren ab.
Sven Partheil-Böhnke ist als Bürgermeister Leiter der Gemeindeverwaltung von Timmendorfer Strand. Zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehören unter anderem die Leitung der Verwaltung, die Verantwortung für deren Organisation und Geschäftsgang sowie die Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse. Am Sonntag, dem 18. April 2027, steht in der Gemeinde Timmendorfer Strand die nächste Bürgermeister-Wahl an. Bis Ende Februar 2027 können sich Kandidaten für das Amt bewerben. R.K.