Schlüsselübergabe im Vogelpark und Verhandlungen mit neuem Betreiber
Niendorf/Ostsee. Der nächste Akt im Vogelpark Niendorf/Ostsee: Am vergangenen Mittwochmorgen, dem 1. Juli 2026, erfolgte eine Schlüsselübergabe an die Gemeinde im Beisein vom ehemaligen Betreiber Klaus Langfeldt, seinem Partner Massimo Menghini und einem Anwalt sowie Vertreter des Kreisveterinäramtes und der Unteren Naturschutzbehörde, vom Ordnungsamt und vom Bereich Liegenschaften der Gemeinde Timmendorfer Strand.
Der bisherige, neue Betreiber Daniel Volkmer-Kuberski, der den Vogelpark im August 2025 übernommen hatte, hat das Gelände mit seinem Team endgültig verlassen.
Mit Beschluss vom 1. Juli 2026 hat das Amtsgericht Eutin das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Volkmer-Kuberski eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ute Nitschke aus der überregional tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner aus Kiel bestellt. Ute Nitschke hat den Vogelpark Niendorf/Ostsee sowie die Tiere nach intensiver Prüfung der komplexen Rechts- und Sachlage und Abstimmung am 1. Juli 2026 an die Gemeinde Timmendorfer Strand beziehungsweise den Eigentümer der Tiere zurückgegeben.
Nitschke zeigte sich erleichtert, dass trotz der sehr komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Ausgangslage innerhalb von nur zwei Wochen seit ihrer Bestellung gemeinsam mit der Gemeinde Timmendorfer Strand, den beteiligten Behörden und dem Eigentümer des Vogelbestandes eine tragfähige Lösung entwickelt werden konnte.
„Die Ausgangslage war alles andere als einfach. Im Mittelpunkt stand von Beginn an, den Park mit seinem Tierbestand zu sichern und eine geordnete Fortführung der Versorgung zu ermöglichen. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, gemeinsam mit der Gemeinde und den zuständigen Behörden eine Lösung zu finden, durch die der Vogelpark und die Tiere zunächst weiter gesichert sind“, erklärt Ute Nitschke. „Die rechtliche Situation rund um Eigentum, Erbbaurecht, Genehmigungen, Tierbestand und Betrieb war außergewöhnlich komplex. Umso wichtiger ist es gewesen, kurzfristig Klarheit zu schaffen und eine Lösung zu ermöglichen, die den weiteren Umgang mit dem Vogelpark in geordnete Bahnen lenkt und die Gehälter der Mitarbeiter für die letzten drei Monate über das Insolvenzgeld sichert.“
Ute Nitschke betont, dass die nächsten Schritte nun bei der Gemeinde liegen. „Ich freue mich darauf, dass die Gemeinde Timmendorfer Strand nun die Möglichkeit hat, die weiteren Entscheidungen vorzubereiten und dem Park eine Zukunftsperspektive zu eröffnen,“ so Nitschke. „Verbunden damit ist die Hoffnung, dass die Mitarbeiter im Falle des Übergangs auf einen neuen Betreiber von diesem Jobangebote erhalten.“
Jetzt ist der langjährige Betreiber Klaus Langfeldt wieder für die Versorgung der Tiere zuständig. Dabei wird der 83-Jährige von seinen ehemaligen Mitarbeitern unterstützt. Eine Wiederöffnung unter seiner Leitung bleibt aber ausgeschlossen.
„Der Zeitpunkt einer Öffnung ist derzeit nicht absehbar. Durch die Rückgabe des Vogelparks an Herrn Langfeldt wurde aber der dringend notwendige erste Schritt getan, um die Verhandlungen mit dem neuen Betreiber fortzuführen,“ heißt es auf Nachfrage aus dem Rathaus.
„Durch die Auslösung des Heimfalls am 31. März 2026 fiel die Betreibersuche in die Verantwortung der Gemeinde,“ wie Michèl Soltmann, Fachbereichsleiter Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten bei der Gemeinde Timmendorfer Strand, erklärt. „Mehrere Bewerber haben sich bereits den politischen Gremien vorgestellt. Mit der Rückgabe des Vogelparks hat die Gemeinde nunmehr die Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrages aufgenommen.“
Wie geht es weiter? „Zunächst müssen die Vertragsverhandlungen mit dem neuen Betreiber abgeschlossen werden. Hierfür benötigt der neue Betreiber auch die notwendige tierschutzrechtliche und die zoologische Genehmigung,“ so Soltmann. „Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (zum Beispiel Genehmigungen) bedarf es der Zustimmung des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung, die gegebenenfalls im Zuge einer Sondersitzung einberufen werden können.“ (rk)

