Vogelpark bleibt geschlossen: Zukunft weiter ungewiss
Reporter Timmendorf
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Niendorf/Ostsee. Der Vogelpark Niendorf/Ostsee bleibt weiterhin geschlossen. Vor Kurzem haben sich die neuen Betreiber noch optimistisch gezeigt und auf eine baldige Öffnung gehofft.
Aber die in Aussicht gestellte Erlaubniserteilung ist nicht erteilt worden: Der Kreis Ostholstein hat den erforderlichen Antrag zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren in einem zoologischen Garten abgelehnt.
Wie aus einem dem „reporter“ vorliegendem Schreiben des Fachdienstes Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hervorgeht, fehlt eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung: eine langfristig gesicherte Nutzung der Fläche. Diese ist derzeit nicht gegeben, da die Gemeinde Timmendorfer Strand als Eigentümerin des Grundstücks die Übertragung des Erbbaurechts auf die neuen Betreiber verweigert hat.
Stattdessen machte die Gemeinde den sogenannten Heimfall des Erbbaurechts gegenüber dem vorherigen Berechtigten, dem früheren Betreiber Klaus Langfeldt, geltend.
Aus Sicht des Kreises hat dies direkte Konsequenzen: Ohne entsprechende vertragliche Grundlage können die neuen Betreiber den Park nicht für die Öffentlichkeit öffnen. Als Grundstückseigentümerin verfügt die Gemeinde über das Hausrecht und kann den Zugang zum Gelände regeln.
Betreiber legen Widerspruch ein
Die aktuellen Betreiber wollen die Entscheidung jedoch nicht hinnehmen. In einem Schreiben an Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke erklärt Inhaber Daniel Volkmer-Kuberski, dass die von der Gemeinde geforderte Räumung des Geländes zum 30. April aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar sei. Er beruft sich auf ein bestehendes Besitzrecht, das sich aus einem notariellen Vertrag mit dem bisherigen Erbbauberechtigten ergebe.
Gleichzeitig kündigte Volkmer-Kuberski an, gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Widerspruch einzulegen. Seiner Einschätzung nach beruht die Entscheidung vor allem auf der fehlenden Einigung mit der Gemeinde – eine Hürde, die „durch entsprechenden politischen Willen“ überwunden werden könne. Er appelliert an die Kooperationsbereitschaft der Gemeinde und bittet um Gespräche mit allen Beteiligten.
Gericht räumt Frist für Einigung ein
Der Konflikt hat inzwischen auch die Justiz erreicht. Am 30. April, dem Tag, an dem die Betreiber den Park eigentlich hätten räumen sollen, fand vor dem Landgericht Lübeck eine Verhandlung statt. Dort ging es in einem Eilverfahren um Streitigkeiten zwischen den aktuellen Betreibern und dem früheren Eigentümer Klaus Langfeldt.
Das Gericht bewertete die komplexe Vertragslage als schwierig und regte eine außergerichtliche Einigung an. Die Parteien einigten sich daraufhin auf eine Frist von einem Monat, um offene Fragen zu klären. Unabhängig davon verfolgt Langfeldts Rechtsbeistand weiterhin die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Hauptsacheverfahren.
Mehrere Baustellen verhindern Öffnung
Die fehlende Genehmigung, die der vorherige Betreiber Klaus Langfeldt die letzten Jahre nicht gehabt hat, ist nicht das einzige Problem. Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der Vogelpark den Betrieb eingestellt und ist seitdem nicht aus der Winterpause zurückgekehrt. Neben den ungeklärten Eigentumsverhältnissen steht auch der Kaufvertrag zwischen den Parteien zur Disposition.
Trotz der angespannten Lage gibt es erste Signale für einen konstruktiven Austausch. Bürgermeister Partheil-Böhnke hat zu einem Gespräch mit den Beteiligten und den Fraktionen der Gemeindevertretung eingeladen, das Mitte Mai stattfinden soll. Die Gemeinde betont ihr Interesse an einer nachhaltigen und rechtssicheren Nutzung des Areals.
Ungewisse Zukunft für den Vogelpark
Währenddessen bleibt die Zukunft des traditionsreichen Ausflugsziels offen. Zwar wurde mit Heiko Janatzek bereits ein neuer zoologischer Leiter mit fachlicher Expertise verpflichtet, der den Park konzeptionell weiterentwickeln und stärker auf Artenschutz ausrichten wollte. Ob und wann diese Pläne umgesetzt werden können, ist derzeit jedoch unklar.
Fest steht: Der Streit um den Niendorfer Vogelpark ist noch lange nicht beendet. Die kommenden Wochen dürften entscheidend dafür sein, ob eine Einigung gelingt – oder sich der Konflikt weiter zuspitzt.
Spendenaufruf auf „gofundme“
Ohne Parköffnung hat der Vogelpark derzeit keine Besucher und ohne Besucher natürlich auch keine Einnahmen, was die aktuelle Situation erschwert. Wer den Vogelpark Niendorf mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies ganz einfach im Internet über die Crowdfunding-Plattform unter gofundme.com (Suchbegriff: „Zukunft des Vogelparks Niendorf sichern“). Hier geht es direkt zur Spendenseite: www.gofundme.com/f/zukunft-des-vogelparks-niendorf-sichern (rk)
Aber die in Aussicht gestellte Erlaubniserteilung ist nicht erteilt worden: Der Kreis Ostholstein hat den erforderlichen Antrag zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren in einem zoologischen Garten abgelehnt.
Wie aus einem dem „reporter“ vorliegendem Schreiben des Fachdienstes Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hervorgeht, fehlt eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung: eine langfristig gesicherte Nutzung der Fläche. Diese ist derzeit nicht gegeben, da die Gemeinde Timmendorfer Strand als Eigentümerin des Grundstücks die Übertragung des Erbbaurechts auf die neuen Betreiber verweigert hat.
Stattdessen machte die Gemeinde den sogenannten Heimfall des Erbbaurechts gegenüber dem vorherigen Berechtigten, dem früheren Betreiber Klaus Langfeldt, geltend.
Aus Sicht des Kreises hat dies direkte Konsequenzen: Ohne entsprechende vertragliche Grundlage können die neuen Betreiber den Park nicht für die Öffentlichkeit öffnen. Als Grundstückseigentümerin verfügt die Gemeinde über das Hausrecht und kann den Zugang zum Gelände regeln.
Betreiber legen Widerspruch ein
Die aktuellen Betreiber wollen die Entscheidung jedoch nicht hinnehmen. In einem Schreiben an Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke erklärt Inhaber Daniel Volkmer-Kuberski, dass die von der Gemeinde geforderte Räumung des Geländes zum 30. April aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar sei. Er beruft sich auf ein bestehendes Besitzrecht, das sich aus einem notariellen Vertrag mit dem bisherigen Erbbauberechtigten ergebe.
Gleichzeitig kündigte Volkmer-Kuberski an, gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Widerspruch einzulegen. Seiner Einschätzung nach beruht die Entscheidung vor allem auf der fehlenden Einigung mit der Gemeinde – eine Hürde, die „durch entsprechenden politischen Willen“ überwunden werden könne. Er appelliert an die Kooperationsbereitschaft der Gemeinde und bittet um Gespräche mit allen Beteiligten.
Gericht räumt Frist für Einigung ein
Der Konflikt hat inzwischen auch die Justiz erreicht. Am 30. April, dem Tag, an dem die Betreiber den Park eigentlich hätten räumen sollen, fand vor dem Landgericht Lübeck eine Verhandlung statt. Dort ging es in einem Eilverfahren um Streitigkeiten zwischen den aktuellen Betreibern und dem früheren Eigentümer Klaus Langfeldt.
Das Gericht bewertete die komplexe Vertragslage als schwierig und regte eine außergerichtliche Einigung an. Die Parteien einigten sich daraufhin auf eine Frist von einem Monat, um offene Fragen zu klären. Unabhängig davon verfolgt Langfeldts Rechtsbeistand weiterhin die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Hauptsacheverfahren.
Mehrere Baustellen verhindern Öffnung
Die fehlende Genehmigung, die der vorherige Betreiber Klaus Langfeldt die letzten Jahre nicht gehabt hat, ist nicht das einzige Problem. Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der Vogelpark den Betrieb eingestellt und ist seitdem nicht aus der Winterpause zurückgekehrt. Neben den ungeklärten Eigentumsverhältnissen steht auch der Kaufvertrag zwischen den Parteien zur Disposition.
Trotz der angespannten Lage gibt es erste Signale für einen konstruktiven Austausch. Bürgermeister Partheil-Böhnke hat zu einem Gespräch mit den Beteiligten und den Fraktionen der Gemeindevertretung eingeladen, das Mitte Mai stattfinden soll. Die Gemeinde betont ihr Interesse an einer nachhaltigen und rechtssicheren Nutzung des Areals.
Ungewisse Zukunft für den Vogelpark
Währenddessen bleibt die Zukunft des traditionsreichen Ausflugsziels offen. Zwar wurde mit Heiko Janatzek bereits ein neuer zoologischer Leiter mit fachlicher Expertise verpflichtet, der den Park konzeptionell weiterentwickeln und stärker auf Artenschutz ausrichten wollte. Ob und wann diese Pläne umgesetzt werden können, ist derzeit jedoch unklar.
Fest steht: Der Streit um den Niendorfer Vogelpark ist noch lange nicht beendet. Die kommenden Wochen dürften entscheidend dafür sein, ob eine Einigung gelingt – oder sich der Konflikt weiter zuspitzt.
Spendenaufruf auf „gofundme“
Ohne Parköffnung hat der Vogelpark derzeit keine Besucher und ohne Besucher natürlich auch keine Einnahmen, was die aktuelle Situation erschwert. Wer den Vogelpark Niendorf mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies ganz einfach im Internet über die Crowdfunding-Plattform unter gofundme.com (Suchbegriff: „Zukunft des Vogelparks Niendorf sichern“). Hier geht es direkt zur Spendenseite: www.gofundme.com/f/zukunft-des-vogelparks-niendorf-sichern (rk)


