
Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
Amt Ostholstein-Mitte. Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1991 in der zurzeit geltenden Fassung wird zur Abwehr von Brandgefahren vom Amt Ostholstein-Mitte Folgendes angeordnet: Am 31.12.2025…
