

Fehmarn. Erst kürzlich stellten Beamte der Polizeistation Fehmarn am Nachmittag zwei Mädchen im Bereich der Strandallee fest, die auf sogenannten Hoverboards fuhren. Da sich die beiden Kinder im öffentlichen Verkehrsraum bewegten, wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt, da sie nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse „B“ waren. Von Amts wegen wird eine Strafanzeige „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Elektroboards (Hoverboards) und elektronische Einräder werden verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Somit sind sie zulassungs-, versicherungs-, steuerrechtlich- und fahrerlaubnisrechtlich zu beurteilen. (red)