

Sierksdorf. Anlässlich des Welttoilettentags am 19. November erinnert der Zweckverband Ostholstein (ZVO) daran, welche Gegenstände nicht über die Toilette entsorgt werden sollen. Die richtige Entsorgung von Abfällen schützt nicht nur die Abwasseranlagen, sondern auch die Umwelt.
Die Abwasseranlagen des ZVO - einschließlich Kanälen, Rohren und Pumpen - sind nicht darauf ausgelegt, Gegenstände zu bewältigen, die unsachgemäß in die Toilette gelangen. Besonders problematisch sind Feuchttücher, die sich im Gegensatz zu Toilettenpapier nicht auflösen und schwerwiegende Verstopfungen verursachen können. Solche Verstopfungen führen häufig zu Rückstaus im Kanalnetz und können sogar komplette Anlagenausfälle nach sich ziehen.
Auch Kläranlagen stoßen an ihre Grenzen, wenn sie Stoffe behandeln müssen, die nicht für die Toilette bestimmt sind. Viele dieser Stoffe gelangen in natürliche Gewässer wie die Ostsee und verursachen erhebliche Umweltschäden.
Zu den typischen Gegenständen, die nicht in die Toilette gehören, zählen:
• Hygieneartikel: Feuchttücher, Binden, Tampons, Wattestäbchen, Abschminkpads, Windeln.
• Feststoffe: Katzenstreu, Knochen, Sand, Mörtelreste, Putzlappen.
• Medikamentenreste: (Abgelaufene) Tabletten, flüssige Arzneimittel.
• Chemikalien: Farben, Lacke, Lösungsmittel.
• Sonstiges: Verbandsmaterial, Kondome.
Diese Stoffe werden in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut und belasten die natürlichen Gewässer erheblich. Sie sollten daher fachgerecht im Rest- oder Sondermüll entsorgt werden.
Der Welttoilettentag bietet eine wichtige Gelegenheit, auf die Bedeutung von funktionierenden Abwassersystemen hinzuweisen. Toilettenpapier ist der einzige Stoff, der vollständig im Wasser aufgelöst werden kann und somit bedenkenlos in die Toilette gehört. Ein bewusster Umgang mit Abfällen trägt wesentlich zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt einer funktionierenden Infrastruktur bei. (red)



