

Eutin. Die Kreisverwaltung Ostholstein bleibt in diesem Jahr am 29. und 30. Dezember geschlossen. In Notfällen in dieser Zeit sind die Rufbereitschaftsdienste der Kreisverwaltung (zum Beispiel sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendamt, Veterinäramt oder Natur- und Umweltschutz) über die Rettungsleitstelle unter Tel. 04521/19222 oder die Polizei unter Tel. 110 erreichbar.
Für angeordnete Fahrverbote gilt folgende Regelung: In der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 ist eine persönliche Abgabe des Führerscheins im Fachdienst Straßenverkehr - Bußgeldstelle - nicht möglich. Der Führerschein kann in dieser Zeit in den Nachtbriefkasten der Kreisverwaltung Ostholstein, Lübecker Straße 41 in Eutin (Haupteingang), eingeworfen werden. Nur durch den dortigen Einwurf ist eine tagesaktuelle Fristenberechnung während der Schließtage gewährleistet. (red)



