

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Verträge sind
in vielen beruflichen und privaten Lebensbereichen unerlässlich. Inzwischen kann
sich jeder selbst auf Online-Portalen und für wenig Geld einen Vertrag
erstellen: Entlang eines virtuellen Frage-und-Antwort-Katalogs und ohne viel
Aufwand klickt sich der Nutzer zu seinem Schriftstück - jedoch ohne rechtliche
Garantie. Wer einen Sachverhalt nicht richtig beurteilt und einmal falsch
klickt, muss nachher die Folgen tragen, die unter Umständen viel Geld kosten
können. Komplexere und umfassendere Verträge sollten daher mit einem Anwalt
angefertigt werden.
Egal, ob Wohnungsmietverträge, Autokaufverträge, Arbeitsverträge,
Patientenverfügungen oder Testamente - all diese Dokumente kann man sich heute
im Internet scheinbar unkompliziert und selbstständig zusammenstellen. Der
digitale Fragebogen, der die Nutzer zu ihrem individuellen Vertrag geleitet,
scheint ein schneller, günstiger und unkomplizierter Service zu sein.
Doch besonders für Ungeübte können sich die individualisierbaren Vorlagen als
Falle erweisen. Wer nicht nur auf Standardklauseln angewiesen ist und komplexe
Einzelfälle verschriftlichen muss, wie beispielsweise Geschäftsführerverträge,
sollte besser einen Anwalt konsultieren. Denn falls etwas schief geht, haftet
nicht das Online-Portal, sondern man selbst. Außerdem sind bestimmte Dokumente,
wie spezielle Vollmachten, Erbverträge oder GmbH-Verträge nur dann gültig, wenn
sie notariell beglaubigt werden. Testamente müssen eigenhändig geschrieben
werden. Die Vorlagen aus dem Internet taugen allenfalls als Formulierungshilfen,
ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen.
Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter Tel. 04621/9391-11 oder der
Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de. (red)