Petra Remshardt

Neuwahl des Seniorenbeirates

Neustadt. Der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt wird jeweils für drei Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet am 13. November statt. Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen der älteren Einwohner (Senioren) der Stadt Neustadt wahr. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Bürger betreffen.
Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen, welche die folgenden Bereiche betreffen, beteiligt: Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit Infrastrukturplanung, Sozialplanung, Kulturangebote.
Leiter der Wahl ist der Bürgervorsteher.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Wahl das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten (13.08.2018) mit Hauptwohnsitz in Neustadt gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl (13.11.2018) das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten (13.05.2018) mit Hauptwohnsitz in Neustadt gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Mitarbeiter der Stadt Neustadt, Vorstandsmitglieder von Wohlfahrtsverbänden, Parteien oder Wählergruppen.
Senioren, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenbeirat zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, bis zum 16. Oktober einen Wahlvorschlag einzureichen. Über das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten der Stadt Neustadt, Waschgrabenallee 5, Tel. 04561/619-411, E-Mail: sfenner@neustadt-holstein.de, das Bürgerbüro und beim amtierenden Seniorenbeiratsvorsitzenden, Jürgen Mosalf, Tel. 04561/7149767 werden entsprechende Vordrucke ausgegeben sowie weitere Auskünfte erteilt. (red)


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