Petra Remshardt

Verschiebung der Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes

Neustadt. Die Stadt Neustadt hat aufgrund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Unklarheit über die Wiederaufnahme des Schulbetriebes entschieden, die Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes am 26. Mai und 27. Mai zu verschieben.
Als neuer Wahltermin wurde der 28. September und 29. September festgesetzt.
Der Wahlleiter (Bürgermeister) bestimmt die Örtlichkeiten zur Durchführung der Wahl. Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, die seit mindestens dem 29. Juni 2020 in Neustadt ihren Hauptwohnsitz haben. Stichtag für das vorbezeichnete Lebensalter ist der letzte Tag der Wahl (29. September 2020).
Aus dem Kreise der Wahlberechtigten sind bis zum 22. August bei dem Wahlleiter der Stadt Neustadt, Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten, Am Markt 1, 23730 Neustadt, Wahlvorschläge einzureichen. Entsprechende Vordrucke hierzu werden an die Schulen in Neustadt verteilt und über die Stadtjugendpflege (Jugendtreff, Jugendcafé und Stadtteiltreff) beziehungsweise über das Bürgerbüro ausgegeben. Bereits eingegangene Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit. (red)


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