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Kristina Kolbe

Abreise spätestens am Montag

Ab Montag wird es leer an Ostholsteins Stränden.

Ab Montag wird es leer an Ostholsteins Stränden.

Schleswig-Holstein. Ab dem 2. November gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen. Touristen müssen daher spätestens am Montag abreisen.
 
„Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, so hat es die Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Mittwoch beschlossen. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Die Landesregierung hat außerdem klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss.
 
Für die Nordsee-Inseln und Halligen gilt eine Übergangsfrist bis zum 5. November, um den Abreiseverkehr zu entzerren. Hier muss die Abreise nach folgenden Regelungen erfolgen:
- bis zum 5. November, sofern sie bereits vor dem 29. Oktober beherbergt wurden
- bis zum 4. November, sofern sie ihren Aufenthalt am 29. oder 30. Oktober begonnen haben
- bis zum 3. November, sofern sie ihren Aufenthalt ab dem 31. Oktober begonnen haben.
 
Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethischen Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise um Kinder bei einem Krankenhausaufenthalt zu begleiten.
 
Für Zweitwohnungsbesitzer gilt laut Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Bernd Buchholz: „Zweitwohnungseigentümer, Zweitwohnungsbesitzer und Dauermieter dürfen ihre Wohnungen oder Häuser nutzen. Gewerbliche, touristische Übernachtungen sind ab Montag nicht mehr zulässig.“
 
Die neuen Vorhaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in einer Landesverordnung geregelt, die am 1. November veröffentlicht wird und am Montag in Kraft treten soll. (red)


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