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Petra Remshardt

Alkoholverbot Strandbad

Neustadt in Holstein. Die Stadt Neustadt weist darauf hin, dass die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zum Alkoholverbot in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen auch auf Teile in Neustadt ausgeweitet wurde. Zukünftig gilt demnach das Alkoholverbot auch im Bereich des Strandbades inklusive des vorgelagerten Parkplatzes und der Grünfläche samt Spielplatz. Ferner gilt
dieses Verbot auch im Bereich des gesamten Kaisergehölzes und im Wendehammer des Cap Arcona Weges. „Ausgenommen von diesem Alkoholverbot sind die konzessionierten Flächen der ansässigen Gastronomie“, informiert Andreas Schneider vom Ordnungsamt.
Das temporäre und örtlich begrenzte Verbot des Konsums und des Ausschanks von Alkohol in der Öffentlichkeit dient grundsätzlich dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden. Der Alkoholkonsum kann zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, was dazu führt, dass die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes nicht mehr eingehalten werden. Die Polizei und die Ordnungsbehörde werden die Einhaltung des ausgesprochenen Alkoholverbotes bei regelmäßigen Kontrollen überprüfen und gegebenenfalls auch durchsetzen.
Weitere Informationen erteilt Andreas Schneider unter Tel. 04561/619406 und aschneider@stadt-neustadt.de. (red)


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