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Corona: Schleswig-Holstein startet Modellprojekt für Bars, Clubs und Diskotheken

Das Land startet ein vierwöchiges Projekt für Discos, um das Feiern unter Pandemiebedingungen zu erproben.

Das Land startet ein vierwöchiges Projekt für Discos, um das Feiern unter Pandemiebedingungen zu erproben.

Schleswig-Holstein. Discos, Clubs und Bars sind von der Pandemie besonders hart getroffen: Sie mussten als Erste schließen und dürfen als Letzte öffnen. Vereinzelt haben Diskotheken in Deutschland zwar wieder geöffnet, allerdings in der Regel mit Auflagen wie Abstand und Maskenpflicht auf der Tanzfläche. Für Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz ist das zu realitätsfremd. Auf seine Initiative hin schlägt Schleswig-Holstein hier, analog zu den erfolgreich verlaufenen Tourismus-Modellprojekten, einen anderen Weg ein: Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts dürfen ausgewählte Clubs oder Diskotheken für einen Zeitraum von zunächst vier Wochen drei Party-Veranstaltungen nahezu ohne Einschränkungen anbieten.
 
Ausblick auf Öffnungsmöglichkeit
„Es geht darum, einer Branche eine Perspektive zu geben, die seit fast anderthalb Jahren dicht ist“, sagte Buchholz bei der Online-Pressekonferenz. Bis zum 2. Juli können sich Betriebe unterschiedlicher Größe bewerben, frühestens ab 20. Juli dürfen die ausgewählten von ihnen dann starten. „Wir werden landesweit bis zu drei Diskotheken mit Gästezahlen zwischen 200 und 2.000 zulassen“, erläuterte der Minister.
 
Strenge Voraussetzungen und Bedingungen
Voraussetzung zur Teilnahme ist ein enges Test- und Kontrollregime: So darf beispielsweise der Einlass nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen und nur mit dem Einverständnis der Gäste, dass ihre persönlichen Daten an Gesundheitsämter und zur wissenschaftlichen Auswertung weitergeleitet werden. Eingelassen werden nur Genesene, Geimpfte und Getestete, wobei die Testergebnisse nicht älter sechs Stunden sein dürfen. Testungen vor Ort müssen vom Veranstaltungsbetrieb organisiert werden. Darüber hinaus müssen die Gäste einer viermaligen Nachtestung innerhalb von zehn Tagen zustimmen – am 2., 4., 6. und 10. Tag nach dem Disco-Besuch. „Die Betreiber der Lokale müssen sicherstellen, dass Nachtest-Verweigerer für Folgeveranstaltungen keinen Zutritt mehr erhalten“, betonte Buchholz. Dieselben Regeln gelten für das Personal der Betriebe.
 
An die Spielregeln halten
„Wir wollen für die gesamte Branche zeigen, dass ein Party-Betrieb verantwortbar möglich ist“, sagte Buchholz und appellierte auch an das Verantwortungsbewusstsein von Gastgebern wie Gästen: „Nur, wenn die Spielregeln von allen ernst genommen und eingehalten werden, wird unser Vorstoß von Erfolg gekrönt sein. Und vielleicht auch bei wieder steigenden Infektionszahlen den Betrieben eine gute Perspektive geben.“ (red/gm)
 
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