Seitenlogo
Marco Gruemmer

Einwohnerversammlung: „Wir haben den Auftrag verstanden“

Aktuell laufen in der Straße Am Heisterbusch die Arbeiten des 2. und 3. Bauabschnittes.

Aktuell laufen in der Straße Am Heisterbusch die Arbeiten des 2. und 3. Bauabschnittes.

Bild: Gesche Muchow

Neustadt in Holstein. Straßenbaumaßnahmen kosten Geld. Diese Tatsache ist unbestritten. Doch wer trägt die Kosten? Bei der Frage scheiden sich in Neustadt die Geister. Noch. Während bislang die Anlieger der betreffenden Straße anteilig mit zur Kasse gebeten werden, könnte diese Form der Finanzierung schon bald der Vergangenheit angehören.

 

Auf einer Einwohnerversammlung zum Thema Straßenausbaubeiträge wurde ein Antrag der Interessengemeinschaft der Liegenschaftseigner in Neustadt, kurz IGEL, mit großer Mehrheit angenommen. In dem Antrag ging es inhaltlich darum, dass sich die Stadt Neustadt wieder mit dem Thema Straßenausbaubeiträge beziehungsweise mit der Abschaffung der Kostenbeteiligung bei allen Maßnahmen, die ab 2018 begonnen haben, beschäftigt. „Wir haben den Auftrag verstanden“, erklärte Bürgermeister Mirko Spieckermann und kündigte an, das Thema zeitnah auf die Tagesordnung von Haupt- oder Bauausschuss zu setzen.

 

Straßenbaumaßnahmen:

Die Einwohnerversammlung begann mit einer Übersicht von Bauamtsleiterin Antje Weise, die die fertigen, aber noch nicht abgerechneten Straßenbaumaßnahmen vorstellte. Dies sind, in Klammern der Zeitpunkt der Abrechnung, folgende Straßen: Eschenweg (2022), Birkenweg (2022), Reiferstraße (2023), Grabenstraße (2023), Butzhorn (2023), Kirchhofsallee (2024), Ziegelhof (2024), Danziger Straße (2025) und Schulstraße (2025). Anschließend gab sie einen Überblick von Straßen, die von 2022 bis 2027 im Bau oder in der Planung sind. Im Bau befinden sich aktuell: ZOB-Bahnhofsvorplatz, Am Heisterbusch (2 + 3 Bauabschnitt) sowie der Bereich Berliner Platz und Danziger Straße. In Planung für 2023: Hafenwestseite, Haakengraben, Hafensteig, Parkplatz Butzhorn, für 2024: Hafenwestseite, Vor dem Kremper Tor, für 2025: Drosselstieg, Rosenstraße, Priesterkoppel, für 2026: Reiferbahn, Am Wieksberg, Pelzerhakener Straße, für 2027: Kreuzweg. Die Kostenbeteiligung der Anlieger hängt dabei von der Gesamtmaßnahme und der Größe des Grundstücks ab.

 

Finanzierung von Gemeindestraßen:

Es folgte ein Beitrag von Prof. Dr. Marcus Arndt, der zum Thema Finanzierung von Gemeindestraßen referierte. Dabei wies er zunächst einmal darauf hin, dass es drei verschiede Möglichkeiten gibt, Straßenbaumaßnahmen zu finanzieren. Dabei handelt es sich um einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge oder Steuergelder. Stand heute setzt die Stadt Neustadt auf einmalige Beiträge. Geregelt sind die Straßenausbaubeiträge im Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein. Darin ist festgelegt, dass es allein in der Verantwortung und im Ermessen der Stadt liegt, ob die Anlieger an den Kosten beteiligt werden oder eben nicht. Der Beitragsbescheid muss dabei in einer Frist von vier Jahren versendet werden. Die Entscheidung über die Art und Form des Ausbau oder der Erneuerung trifft die Stadtverordnetenversammlung.

 

Jährlich erhält die Stadt Neustadt vom Land einen Zuschuss in Höhe von 227.000 Euro für Infrastrukturmaßnahmen. „Dieses Geld wird jedoch nicht nur, so ist es vorgegeben, in Straßenbaumaßnahmen investiert“, erklärte Mirko Spieckermann.

 

Sollte die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung treffen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, könnten die Einnahmeverluste beispielsweise durch eine Erhöhung der Grundsteuer kompensiert werden. (mg)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen