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Kristina Kolbe

Hundemenschen aufgepasst!

In Neustadt, Pelzerhaken und Rettin dürfen Hunde und Pferde noch bis zum 1. Mai an den Strand.

In Neustadt, Pelzerhaken und Rettin dürfen Hunde und Pferde noch bis zum 1. Mai an den Strand.

Bild: Stockfoto

Neustadt. Jetzt, wo die Tage wieder länger werden und das Leben sich mehr und mehr im Freien abspielt, fällt eine Sache beim Spazierengehen besonders auf: Am Gehwegrand liegt häufig Hundekot. Dabei sind Hundehalterinnen und Hundehalter dazu verpflichtet, die „Hinterlassenschaften“ unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Um es noch einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, aus denen kostenlos Tüten entnommen werden können, um den Kot der Hunde zu beseitigen. Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, kann man übrigens bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Bescheid geben, damit diese wieder aufgefüllt werden.

Die meisten Menschen, die mit ihrem Vierbeiner unterwegs sind, halten sich an diese Pflicht und sorgen gewissenhaft dafür, dass die Ausscheidungen des Hundes entsorgt werden. Diejenigen, die sich nicht daran halten, könnte ein Bußgeld erwarten. Den Mitarbeitenden der zuständigen Ordnungsbehörde ist es nämlich erlaubt, die Personalien aufzunehmen, sollte ein Hundehalter die Hinterlasenschaften liegenlassen. Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Der Bußgeldrahmen beträgt zwischen 50 und 100 Euro, je nach Verstoß. 50 Euro fallen zum Beispiel bei einem Erstverstoß an, wenn der Hundekot nicht mitten auf dem Gehweg liegt. 100 Euro könnten fällig werden, wenn der Halter schon einmal aufgefallen ist oder sich die Verunreinigung in einem stark frequentierten Bereich befindet. Dazu kommt es auch auf das Verhalten des Hundehalters bei der Ansprache des Verstoßes an. „Wir haben sechs Personen im Außendienst, die auch nach solchen Verstößen Ausschau halten.

Da regelmäßig die verschiedenen Bereiche des Stadtgebietes sowie die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin bestreift werden, ist es auf jeden Fall realistisch, dass solche Verstöße durch die Kollegen aufgenommen und geahndet werden“, erzählte Klaas Raloff im Gespräch mit dem reporter auf die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, auf frischer Tat ertappt zu werden.

Gut zu wissen

Hundekot gehört übrigens in die Restmülltonne oder in städtische Mülleimer.

Keinesfalls sollte er in der Biotonne oder auf dem Kompost landen. Denn in Hundehaufen verbergen sich unter Umständen Krankheitserreger, Würmer oder Parasiten, die für Menschen und andere Tiere gefährlich werden können.

Brut- und Setzzeit

Mit dem Frühling ist auch die Brut- und Setzzeit (noch bis Mitte Juli) angebrochen. Hasen, Rehe, Enten, Gänse, Singvögel, Füchse und andere heimische Wildtiere bekommen in dieser Jahreszeit Nachwuchs. Zum Schutz der Wildtiere sollten alle Hundehalter und -halterinnen ihre Vierbeiner in den Monaten März bis Juli dort anleinen, wo Wildtiere vorkommen können. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr für Jungtiere werden. Denn Wildtiere stellen, wenn sie drastisch gestört werden, oft die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Besonders Bodenbrüter wie Brachvögel, Kiebitze und andere Arten sind durch freilaufende Hunde gefährdet. Spürt ein Hund Bodenbrüter auf, werden sie ihre Jungtiere verteidigen oder fliehen. Bleiben die Jungtiere zurück, bedeutet es für sie meistens den sicheren Tod. Auch für Rehkitze, Junghasen und Nestlinge diverser Vögel bedeutet jeder freilaufende Hund immensen Stress und Gefahr. Halterinnen und Halter können dies jedoch problemlos vermeiden.

Leinenpflicht und Strandspaziergang

In Neustadt, Pelzerhaken und Rettin dürfen Hunde und Pferde noch bis zum 1. Mai an den Strand. Ab dem 1. Mai dürfen die Vierbeiner nur noch an die hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Strandabschnitte – die Hundestrände. Auch müssen Hunde immer an einer Leine geführt werden, wenn Straßen und Plätze mit einem hohen Publikumsverkehr betreten werden. Auf den Promenaden ist dies meist gegeben. An der Promenade in Rettin zum Beispiel findet sich eine eindeutige Beschilderung über die grundsätzliche Leinenpflicht von Hunden. Hier ist im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober unabhängig von der Frequentierung der Hund an einer geeigneten Leine zu führen. (ko)


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