Info über Sponsoring-Maßnahmen im Rahmen des Sponsoring-Rahmenvertrages zwischen
Schönwalde. Nach Abschluss eines Sponsoring-Rahmenvertrages zwischen der Gemeinde Schönwalde und der Firma Prokon Regenerative Energien haben Sponsoring-Berechtigte aus der Gemeinde Schönwalde hiernach die Möglichkeit, Projekte, Maßnahmen, Aktivitäten und Anschaffungen vorzustellen, welche gegebenenfalls als Sponsoring-Maßnahme gefördert werden können.
Berechtigte können natürliche oder juristische Personen sein, die die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern und ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Gemeinde haben, insbesondere auch gemeinnützige Vereine. Der hierfür vorgesehene Antrag auf Einzelsponsoring für die Förderungsmaßnahmen ist beim Amt Ostholstein-Mitte, Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde erhältlich oder kann auch unter Tel. 04528/9174-200 oder -232 angefordert werden.
Über einen solchen Antrag muss zunächst in den Gremien der Gemeinde Schönwalde beraten werden, da die Gemeinde berechtigt ist, dem Sponsor den Vertragsabschluss mit einem Sponsoring-Berechtigten vorzuschlagen, sofern dieser die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Die Anträge werden bei einer positiven Entscheidung über die gemeindlichen Gremien an die Firma Prokon weitergeleitet. Nach erfolgter Prüfung setzt sich die Firma Prokon dann direkt mit den jeweiligen Antragstellern in Verbindung. Bei Abschluss eines Sponsoringvertrages verpflichtet sich der Begünstigte mit einer Kommunikationsleistung die (finanzielle) Unterstützung des Sponsors in der Öffentlichkeit darzustellen. (red)