

Eutin. Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung weist aus Anlass der bevorstehenden Feiertage auf die besonderen Öffnungszeiten im Rahmen der Bäderverordnung hin. So dürfen an Sonn- und Feiertagen in bestimmten Bäder- sowie Kur- und Erholungsorten in der Zeit von 17. Dezember bis 8. Januar Verkaufsstellen für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs in den örtlich festgelegten Zeiträumen (11 bis 19 Uhr) für maximal sechs Stunden geöffnet werden. Ausgenommen von dieser Sonderregelung ist der Verkauf am 1. Weihnachtstag. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben ebenso auch Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte Märkte für Elektrogroßgeräte. Für Sonntag, den 24. Dezember (Heiligabend), besteht eine zusätzliche Sonderregelung für einige Geschäften mit der Möglichkeit eines zeitlich beschränkten Sonntagsverkaufs (bis maximal 14 Uhr). (red)