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Alexander Baltz

Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert

Die Länderchefs folgten in großen Teilen der Beschlussvorlage des Kanzleramtes. Eine Ausgangssperre ist für Schleswig-Holstein zunächst vom Tisch.

Die Länderchefs folgten in großen Teilen der Beschlussvorlage des Kanzleramtes. Eine Ausgangssperre ist für Schleswig-Holstein zunächst vom Tisch.

Berlin/Kiel. Auf der Videokonferenz der Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hat man sich am späten Dienstagabend auf eine Verlängerung und Verschärfung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Die bereits jetzt geltenden Regelungen sollen zunächst bis zum 14. Februar verlängert werden. Trotz leicht sinkender Infektionszahlen sei vor allem das Auftreten von Mutationen des Corona-Virus Grund zur Vorsicht. Das bedeutet, dass auch Kitas und Schulen grundsätzlich weiterhin geschlossen bleiben. Unverändert bleibt ein Angebot zur Notbetreuung bestehen. Ebenso sollen private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein.
 
 
Verschärfungen
 
Neu ist die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Damit ist ein einfacher Mund-Nasenschutz wie Tücher oder Schals dort nicht mehr erlaubt, sondern nur noch sogenannte OP-Masken oder virenfilternde Masken (FFP2-Masken). In öffentlichen Verkehrsmitteln soll außerdem das Fahrgastaufkommen reduziert werden, damit Abstände besser eingehalten werden können.
 
 
Arbeitgeber*innen sollen überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Ist dies nicht möglich, müssen Arbeigeber*innen Masken bereitstellen und für genügend Abstand der Mitarbeiter*innen sorgen. Diese Regelung gilt bis zum 15. März.
 
 
In Alten- und Pflegeheimen wird eine FFP2-Maskenpflicht für das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern eingeführt, Besucher und Mitarbeiter sollen regelmäßig und konsequent getestet werden.
 
 
Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung für Betriebe wird bis April ausgesetzt.
 
 
Ministerpräsident Daniel Günther betonte am späten Abend, es sei richtig, die Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Ziel sei eine angestrebte Inzidenz von unter 50, derzeit liege sie bei knapp unter 90. (ab)


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