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Petra Remshardt

Ordnungsamt bittet Hundehalter um Rücksicht

Neustadt. Immer wieder erreichen die hiesige Ordnungsbehörde Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Haltung oder dem Ausführen von Hunden stehen. Dabei reicht die Palette von Lärm über verschmutzte Gehwege bis hin zu Personen, die von Hunden gebissen wurden. Eine generelle Leinenpflicht gibt es in Schleswig-Holstein zwar nicht, Hunde sind allerdings so zu halten und zu führen, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit von ihnen ausgehen. Solange ein Hund nicht in bedrohlicher Weise auf andere Menschen und Tiere zuläuft, diese anspringt oder gar beißt oder etwa in den Straßenverkehr läuft, das heißt, solange keine konkrete Gefahr von ihm ausgeht, gilt er auch ohne Leine als ausreichend geführt. Beachten sollten Hundebesitzer, dass Hunde auch allein durch ihre Größe Ängste hervorrufen können. Mancher Mensch fühlt sich auch von einem kleinen, neugierig an ihm schnüffelnden Hund belästigt. Auch ein: „Der tut nichts ...” wirkt in diesen Fällen selten beruhigend. Ebenso kann ein Hund, der zu Hause problemlos mit anderen Tieren zusammenlebt, auf als Rivalen empfundene Hunde oder etwa auf flüchtendes Wild vollkommen anders reagieren. Jeder Hundehalter muss für sich abwägen, ob er seinen Hund in kritischen Situationen wirklich ohne Leine kontrollieren kann; letztlich hat er die Verantwortung und gegebenenfalls eben auch die Konsequenzen zu tragen.
Das Ordnungsamt appelliert außerdem an die Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer treuen Weggefährten vernünftig zu entsorgen. Dafür stehen an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet sogenannte „Fiffi-Tüten-Spender” zur Verfügung, an denen kostenlos Plastiktüten erhältlich sind. Die Tüten müssen anschließend selbstverständlich im Mülleimer entsorgt werden. (red)


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