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Polizei sucht Zeugen: Rollerfahrer gestürzt

Bild: fotolia

Neustadt in Holstein. Am Samstagnachmittag, 27. April, wurde der Fahrer eines Rollers von einem schwarzen SUV bei Rettin überholt. Der Zweiradfahrer musste dem Pkw ausweichen, stürzte und verletzte sich dadurch leicht. Der überholende Pkw fuhr unvermittelt weiter. Nun sucht die Polizei aus Neustadt nach Zeugen.

Gegen 16 Uhr befuhr ein 54-jähriger Mann mit seinem Roller die Straße „Windberg“ aus Neustadt kommend in Richtung Rettin. In einer Linkskurve, kurz vor der Ortschaft Rettin, wurde der Rollerfahrer von einem schwarzen Pkw überholt. Ein SUV scherte nach derzeitigem Kenntnisstand zu früh wieder ein, woraufhin der Mann auf dem Roller diesem ausweichen musste. In diesem Zusammenhang kam das Zweirad von der Fahrbahn ab und fuhr weiter in den rechtsseitig gelegenen Straßengraben. Dort stürzte der Fahrer und schlug mit dem Kopf auf den Asphalt des angrenzenden Radwegs auf. Der überholende Pkw fuhr ungeachtet dessen weiter in Richtung Rettin.

Ermittlungen ergaben, dass es zu keiner Berührung zwischen Roller und Pkw kam. Die Angaben des Gestürzten und einer weiteren Zeugin bekräftigen den Umstand, dass es sich bei dem überholenden Pkw um einen schwarzen SUV gehandelt haben dürfte. Weitere Hinweise zu dem Fahrzeug oder dem Fahrer sind derzeit noch nicht bekannt. Der gestürzte 54-jährige Fahrer wurde noch vor Ort von einer Rettungswagenbesatzung behandelt und anschließend in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. An seinem Roller entstand Sachschaden in Höhe von 500 Euro.

Das Polizeirevier Neustadt hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgenommen. Da zum Zeitpunkt des Unfalls reges Verkehrsaufkommen auf der Straße „Windberg“ herrschte, wird nun nach weiteren Zeugen des Vorfalls gesucht. Explizit werden Hinweise zu dem schwarzen SUV und dem Fahrer erbeten. Angesprochene Personen können sich unter Tel. 04561/615-0 oder per E-Mail an: Neustadt.PR.@polizei.landsh.de an die Neustädter Polizei wenden. (red)


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