Petra Remshardt

Silvesterfeuerwerk - bitte Rücksicht nehmen

Scharbeutz. Zum Jahreswechsel werden wieder zahlreiche Raketen in den nächtlichen Himmel steigen. Die alljährliche Silvesterfreude wird allerdings immer wieder durch Unfälle und Brände getrübt, die durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Neben dem Gebrauch des gesunden Menschenverstandes sind auch gesetzliche Regelungen zu beachten, auf die die Gemeinde hinweisen möchte.
Generell gilt ein Abbrennverbot jeglicher Feuerwerkskörper im Umkreis von Kirchen und Altenheimen. Auch reetgedeckte Häuser genießen diesen besonderen Schutz, da sie als besonders brandgefährdet gelten. Im Umkreis von 200 Metern ist das Abbrennen von Hochfeuerwerk - hierzu zählen Raketen, sogenannte „Römische Lichter“ und „Feuerwerksbatterien“ - verboten. Ebenfalls ist das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Klasse II im Umkreis von 50 Metern verboten. Darüber hinaus ist das Zünden von Feuerwerken innerhalb und aufgrund ihrer Fernwirkung in der näheren Umgebung von Naturschutzgebieten und europäischen Vogelschutzgebieten generell verboten. Hier ist ein Mindestabstand von 500 m einzuhalten.
Unabhängig hiervon sollte in der Silvesternacht insbesondere auch auf Tiere Rücksicht genommen werden. „Knallerfreie Zonen“ sollten alle Orte sein, an denen sich Tiere aufhalten. So sollten mit Rücksicht auf Wildtiere keine Feuerwerke am Waldrand, in Parkanlagen oder an Uferregionen gezündet werden. Auch in der Nähe von Häusern von Tierbesitzern, Stallungen, Koppeln und Weiden sollte hierauf verzichtet werden.
Mit ein wenig Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere und dem sorgfältigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern wird der Jahreswechsel niemandem unangenehm in Erinnerung bleiben. Und denken Sie bitte auch daran, am nächsten Tag die Spuren der Nacht zu beseitigen.
Aufgrund der Silvester-Feierlichkeiten wird die Strandallee in Scharbeutz vom Fischerstieg bis zur Seestraße am Silvester-Tag ab 16 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 6 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. (red)


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