Seitenlogo
Petra Remshardt

Sportlerehrung

Neustadt in Holstein. Die Stadt Neustadt macht es sich zur Aufgabe, hervorragende Leistungen von Sportle-rinnen und Sportlern zu ehren. Jede Ehrung durch die Stadt Neustadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Persönliche Auszeichnungen können an Sportler*innen verliehen werden, die einem Neustädter Sportverein oder einer Neustädter Schule angehören, desgleichen Sportler*innen, die Neustädter sind aber einem auswärtigen Verein angehören oder als Uniformträger*in in Neustadt ihren Aufenthalt haben. Ein Rechtsanspruch auf Ehrung und Auszeichnung besteht nicht.

Vorschlagsberechtigt sind sowohl Bürger*innen als auch die Organe der Stadt, der Kreissportverband Ostholstein, jeder Sportverein und Schulen, deren Sitz Neustadt in Holstein ist. Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 15. Januar bei dem Bürgermeister der Stadt Neustadt einzureichen. Die Vorschläge werden vertraulich behandelt.
Auskünfte erteilt das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten - Abteilung Schule, Jugend, Kindertagesstätten, Sport, Senioren - Waschgrabenallee 5, Tel. 04561/619404, E-Mail: amustafa@stadt-neustadt.de. Die Richtlinien können auf der Internetseite der Stadt Neustadt www.stadt-neustadt.de eingesehen werden. (red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen